Wie Serbian Economist berichtet, hat die serbische Regierung einen neuen Beschluss über die finanzielle Unterstützung einheimischer Hoteliers verabschiedet, der insbesondere Subventionen in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro für Kooperationsprojekte mit internationalen Hotelmarken vorsieht.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität des Hotelangebots zu verbessern und die Einnahmen aus dem Tourismus zu steigern, unter anderem durch die Verlängerung der Tourismussaison.
Empfänger der Zuschüsse können Unternehmen und Unternehmer sein, die für Tätigkeiten im Hotelgewerbe registriert und im e-Turista-System erfasst sind, sowie Investoren, die den Bau neuer Objekte planen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller, um Unterstützung zu erhalten, einen Franchisevertrag mit einer internationalen Hotelkette oder zumindest eine Absichtserklärung vorlegen muss, die die zukünftige Zusammenarbeit bestätigt. Die Unterkunft muss mindestens vier Sterne haben. Unter einer internationalen Kette versteht man in diesem Dokument eine juristische Person, die mindestens 50 Hotels verwaltet und in mindestens 10 Ländern auf mindestens zwei Kontinenten tätig ist.
Die Subvention wird auf nicht rückzahlbarer Basis gewährt, wobei der Höchstbetrag für ein Investitionsprojekt auf 5 Millionen Euro begrenzt ist. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören Zahlungen für Franchise und Branding, digitale Integration und Personalschulung. Außerdem ist festgelegt, dass die mit der Förderung erworbenen Vermögenswerte neu sein müssen und der Investor verpflichtet ist, den ununterbrochenen Betrieb des Hotels in der angegebenen Kategorie für mindestens fünf Jahre ab dem Tag der Eröffnung sicherzustellen.
Die Anträge werden nach Bekanntgabe der öffentlichen Ausschreibung eingereicht, die Entscheidung über die Mittelzuweisung trifft eine spezielle Arbeitsgruppe, insbesondere auf der Grundlage der geschäftlichen Reputation und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des Projekts. Die Empfänger müssen dem zuständigen Ministerium regelmäßig über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten und Unterlagen vorlegen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Berufshaftpflichtversicherung erstellt wurden; bei Verstößen gegen die Bedingungen kann der Staat die Rückzahlung der Mittel mit Zinsen verlangen.