Business news from Ukraine

Business news from Ukraine

Staatlicher Zolldienst verhindert Ausfuhr von 1,2 Tsd. Tonnen Weizen im Wert von 9,2 Mio. UAH nach Italien

23 April , 2024  

Zollinspektoren haben einen Versuch verhindert, 1,5 Tausend Tonnen ukrainischen Weizens im Wert von 9,2 Millionen UAH ohne Lizenz nach Italien zu exportieren, wie der Pressedienst des Staatlichen Zolldienstes (SCS) auf Telegram mitteilte.
„An der Zollstelle Mukachevo wurden Zollerklärungen für die Ausfuhr von einheimischem Weizen (nicht zur Aussaat) zur Zollabfertigung vorgelegt. Das Gesamtgewicht der Waren wurde mit mehr als 1,5 Tausend Tonnen im Wert von 9,2 Millionen UAH angegeben. Der Verkäufer der Waren war ein Unternehmen mit Sitz in Charkiw“, heißt es in der Erklärung.
Nach Angaben des staatlichen Zolldienstes stellten die Zollbeamten fest, dass für die Waren keine Ausfuhrgenehmigung vorlag. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Direktor des Charkiwer Unternehmens zu Tricks griff, um die Genehmigung für Agrarexporte zu umgehen, und in den Frachtpapieren ein italienisches Unternehmen als Empfänger der Ware angab. Die Ausfuhr von Weizen nach Italien ist im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht lizenzpflichtig.
Das ausländische Unternehmen reagierte auf die Anfrage des staatlichen Zolldienstes und dementierte in einem Schreiben die Angaben über den Kauf von ukrainischem Weizen. Der italienische Zoll bestätigte seinerseits offiziell, dass es in seiner Datenbank keine Meldungen über das italienische Unternehmen gibt, das die Waren gekauft hat.
„Gegen den Leiter des Unternehmens aus Charkiw wurden zwei Protokolle wegen Verstoßes gegen die Zollvorschriften gemäß Artikel 483 Teil 1 des Zollkodex der Ukraine erstellt, weil er der Zollbehörde Dokumente vorgelegt hat, die falsche Angaben über den Empfänger der Waren enthalten. Die Sanktion des Artikels sieht nicht nur die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 50 bis 100 % des Wertes der Zuwiderhandlung vor, sondern auch deren mögliche Beschlagnahme“, so der staatliche Zolldienst.

,