Stadtrat zu Kyiv fasste am Donnerstag in der zweiten Lesung den Beschluss den Steuersatz auf den Boden, der für den Bau und die Bedienung der Mehrfamilienhäuser verwendet wird, in Höhe von 0,01% festzusetzen, während der geltende Satz 1% von der normativen Bodengeldbewertung beträgt.
Die entsprechenden Änderungen sind in dem Beschluss des Stadtrates zu Kyiv „Über die Festsetzung der lokalen Steuer und Angaben in Kyiv“ vom 23. Juni 2011, der als Basis am 19. Juli 2018 genommen wurde, enthalten.
Das Mitglied der Abgeordnetengruppe „Mannschaft Kyiv“ Leonid Antonenko verzeichnete, dass die Änderungen zum Zweck der Bereitstellung der Vorzugssätze für die Vereinigungen der Miteigentümer der Mehrfamilienhäuser eingetragen wurden, jedoch breitet sich die angenommene Norm in der jetzigen Form auch auf die Bauträger aus.
„Die Bauträger bekamen als Geschenk die um das Hundertfache verminderte Grundsteuer auf den Boden, der für den Bau und die Bedienung der Mehrfamilienhäuser zugewiesen wurde. Für die erste – von 1% bis 0,1% – wurde im Juli innerhalb der ersten Lesung abgestimmt“, – schrieb der Abgeordnete auf seiner Seite auf Facebook.