Die Volksabgeordneten der Ukraine schlagen vor, die Gesetzgebung in der ukrainischen Weinindustrie im Einklang mit internationalen Standards zu modernisieren und zu synchronisieren, insbesondere die Abfüllung von Wein in Metalldosen aus Lebensmittelaluminium und Fässern aus Aluminium und rostfreiem Stahl zu erlauben.
Der entsprechende Gesetzesentwurf Nr. 9030 „Über die Änderung bestimmter Gesetze der Ukraine über die Entwicklung der Weinproduktion und die Vereinfachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kleinproduzenten von Weinprodukten“ wurde am 17. Februar im Parlament registriert.
Zu den Verfassern des Dokuments gehören insbesondere der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik Daniil Hetmantsev, der Vorsitzende des Ausschusses für Agrar- und Bodenpolitik der Werchowna Rada Oleksandr Haydu, der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung Dmytro Natalukha und der Vorsitzende der Parlamentsfraktion „Diener des Volkes“ David Arahamia.
„Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Weinprodukte nur in Glasbehältern abgefüllt werden dürfen. Solche Normen weisen auf veraltete nationale Standards hin. In den wirtschaftlich entwickelten Ländern der Welt wie den USA, Großbritannien und Frankreich ist es erlaubt, Weine in Metalldosen aus Lebensmittelaluminium sowie in Fässer aus Aluminium und Edelstahl abzufüllen. Daher wird unter Berücksichtigung der aktuellen internationalen Praxis vorgeschlagen, die Abfüllung von Wein in solchen Verpackungen zuzulassen“, – so die Autoren des Gesetzentwurfs in der Begründung des Dokuments.
Außerdem wird vorgeschlagen, dass kleine ukrainische Weinproduzenten keine Lizenz für die Herstellung von alkoholischen Getränken mehr benötigen. Anstelle einer Lizenzierung wird vorgeschlagen, ein Register der kleinen Weinproduzenten einzurichten, dessen Aufnahme in das Register die Grundlage für den Erwerb des Status eines kleinen Weinproduzenten sein soll.
Der Gesetzentwurf Nr. 9030 sieht die Abschaffung einer Reihe von belastenden Anforderungen an die materielle und technische Basis der kleinen Weinkellereien vor, die für ihre Tätigkeit Rohstoffe ukrainischen Ursprungs (Trauben, Früchte, Beeren, Honig) erwerben, was zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Verarbeitung im Lande beiträgt.
Darüber hinaus ist geplant, das Meldeverfahren für Weinerzeuger zu vereinfachen, und zwar von derzeit monatlichen auf jährliche Meldungen, was den bürokratischen Aufwand für sie verringern wird. Gleichzeitig plant die Regierung, die Haftung kleiner Weinerzeuger in Form einer Geldstrafe für die Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage eines Berichts oder die Vorlage eines Berichts mit ungenauen Angaben über die Produktionsmengen und/oder den Verkehr (einschließlich Ein- und Ausfuhr) mit alkoholischen Getränken zu erhalten.
Die Verfasser des Gesetzentwurfs betonen, dass das Dokument darauf abzielt, die nationale Gesetzgebung mit der internationalen Praxis und den aktuellen Trends in der Weinindustrie in Einklang zu bringen, ungerechtfertigte administrative Hindernisse für die Tätigkeit der Hersteller von Wein, Obst- und/oder Honiggetränken zu beseitigen und günstige Bedingungen für die Entwicklung der kleinen Produktion von Weinprodukten in der Ukraine zu schaffen.
Laut der Erläuterung zum Gesetzentwurf gab es zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung nur 26 kleine Weinproduktionen in der Ukraine, während ihre Zahl im Jahr 2013 Hunderte und im Jahr 2018 52 erreichte. Die Weinindustrie in der Ukraine ist also im Niedergang begriffen, obwohl die ukrainischen Erzeuger auf internationaler Ebene die hohe Qualität ihrer Produkte demonstrieren und dafür Anerkennung und Belohnungen erhalten.
„In Italien zum Beispiel gibt es 48 Tausend kleine Weinkellereien, in Frankreich etwa 27 Tausend, in Spanien fast 14 Tausend, in Georgien mehr als 1 Tausend, und auch in Ländern mit weniger günstigen klimatischen Bedingungen für den Weinbau (oder ähnlichen klimatischen Bedingungen wie in der Ukraine) ist ihre Zahl höher als in der Ukraine. So gibt es in der Slowakei über 28 Tausend kleine Weinkellereien, in Deutschland – etwa 10 Tausend, in der Tschechischen Republik – etwa 1,2 Tausend, in Kanada – 900, in Polen – 400, in den Niederlanden – über 180 (und diese Zahl wächst),“ – sagen die Autoren des Gesetzentwurfs.