PrAT „Lekhim-Charkiw“ (Charkiw) wird eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre in Form einer Fernbefragung abhalten, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht.
Dem Dokument zufolge begann die Abstimmung am 12. Dezember um 11:00 Uhr und endet am 23. Dezember um 18:00 Uhr. Dieses Datum ist auch als Datum der Versammlung (Datum des Abschlusses der Abstimmung) festgelegt.
Auf der Tagesordnung stehen Fragen zur Beendigung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, zur Wahl der neuen Zusammensetzung des Aufsichtsrats (kumulative Abstimmung) sowie zur Genehmigung der Bedingungen der zivilrechtlichen Verträge mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Das Unternehmen schlägt insbesondere vor, die Befugnisse des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Valery Pechaev, und der Aufsichtsratsmitglieder Valentina Mazurik und Angela Nikitina zu beenden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Verträge mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats als unentgeltlich zu definieren und den Vorstandsvorsitzenden Dmitri Kolesnikow zu ermächtigen, diese innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen.
PrAT „Lekhim-Charkow“ (EGRPOU-Code 22676945) ist in Charkow registriert, Adresse: ul. Severina Pototskogo, 36. Hauptaktionär ist PrAT „Lekhim“, dem 98,17673 % der Aktien der Gesellschaft gehören (gemäß der Eigentümerstruktur zum 22. Mai 2025).
Gemäß dem IFRS-Jahresabschluss erzielte das Unternehmen im Jahr 2024 einen Nettoumsatz von 766,2 Mio. UAH und einen Nettogewinn von 32,7 Mio. UAH; Die Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 864,2 Mio. UAH, das Eigenkapital auf 671,8 Mio. UAH. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2024 betrug 416 Personen.
Das Auswahlverfahren für Aufsichtsräte einer Reihe von Energieunternehmen wurde angekündigt, darunter: LLC „Gas Transport System Operator of Ukraine“, JSC „Ukrainian Distribution Networks“, AT „Marktbetreiber“, PAT „Zentrenergo“, AT „Energieunternehmen der Ukraine“, NAEK „Energoatom“, PrAT „Ukrenergo“ und PrAT „Ukrhydroenergo“, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft mit.
Laut einer Mitteilung auf seinem Telegram-Kanal am Montag wurden Ausschreibungen für folgende freie Stellen im Aufsichtsrat veröffentlicht: OGTSU – zwei Vertreter des Staates, URS – fünf Mitglieder des Aufsichtsrats (drei unabhängige und zwei Vertreter des Staates), „Marktbetreiber“ – zwei Vertreter des Staates, „Zentrenergo“ – fünf Mitglieder des Aufsichtsrats (drei unabhängige und zwei Vertreter des Staates), EKU – ein unabhängiges Mitglied, ein Vertreter des Staates, „Energoatom“ – drei Vertreter des Staates, „Ukrenergo“ – ein Vertreter des Staates, „Ukrhydroenergo“ – ein Vertreter des Staates.
Frist für die Einreichung der Unterlagen: bis zum 21. Dezember 2025 um 18:00 Uhr (Kiewer Zeit).
Zu den wichtigsten Anforderungen an die Kandidaten gehören mindestens fünf Jahre in Führungspositionen im staatlichen und/oder privaten Sektor der Energiewirtschaft, eine Hochschulausbildung, Ukrainisch- und Englischkenntnisse für ukrainische Staatsbürger oder nur Englischkenntnisse für ausländische Staatsbürger. Darüber hinaus gehört zu den Anforderungen die Fähigkeit, mindestens 50 Arbeitstage pro Jahr für die Erfüllung der Aufgaben aufzuwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bewerber bei mehreren Unternehmen gleichzeitig bewerben können, was in der Bewerbung für die Teilnahme am Auswahlverfahren gesondert anzugeben ist.
Wie berichtet, wurde im Anhang zum Beschluss des Kabinetts Nr. 1596 das Verfahren für die Auswahl neuer Mitglieder der Aufsichtsräte im Energiesektor festgelegt, wonach eine Auswahlkommission eingerichtet werden soll. Zu ihrem Vorsitzenden wurde der Minister für Wirtschaft, Oleksiy Sobolev, ernannt, der die Zusammensetzung der Kommission bestätigen muss. Der Kommission gehören zwei Vertreter des Wirtschaftsministeriums, je ein Vertreter des Finanzministeriums, des Justizministeriums und der staatlichen Behörde an, die das staatliche Eigentum verwaltet.
Bei den größten staatlichen Unternehmen, in denen die Mitglieder des Aufsichtsrats von einem Nominierungsausschuss unter Beteiligung ausländischer Vertreter gewählt werden, gilt dieses Verfahren nur für die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vertreter des Staates sind. Aber auch in diesem Fall leitet die Auswahlkommission die ausgewählten Kandidaten an den Nominierungsausschuss weiter.
In den letzten Tagen hat der Leiter des Energieministeriums, Artem Nekrasow, alle Mitglieder des Aufsichtsrats der URK, die durch Anordnungen des Ministeriums unter der Leitung von German Galuschko ernannt worden waren, entlassen, jeweils zwei vom „Marktbetreiber” und vom OGTSU.
Damit hat das Energieministerium alle Mitglieder des Aufsichtsrats entlassen, deren Entlassung in der Regierungsverordnung Nr. 1596 vorgesehen war. Es gibt keine Entscheidungen des Staatsvermögensfonds über die Entlassung von Mitgliedern des Aufsichtsrats von Unternehmen aus seinem Verwaltungsbereich (es handelt sich um „Zentrenergo“ und „Energieunternehmen der Ukraine“). Gleichzeitig wies der FSMU am 9. Dezember darauf hin, dass aufgrund der Änderung des Verfahrens zur Auswahl und Ernennung von Mitgliedern der Aufsichtsräte der staatlichen Aktiengesellschaften „Energetische Kompani Ukrainy“ und „Zentrenergo“ die zuvor von den Kandidaten eingereichten Unterlagen nicht zur Prüfung angenommen werden können.
Nach der Ausarbeitung und Genehmigung des neuen Auswahlverfahrens wird das Wirtschaftsministerium der Ukraine neue Ausschreibungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlichen und dies auf seinen Informationsplattformen bekannt geben.
Die Regierung hat sich vorgenommen, die Aufsichtsräte der Energieunternehmen neu zu besetzen, nachdem das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) den Fall „Midas“ über groß angelegte Korruption im Energiesektor veröffentlicht hatten. Insbesondere hat das Kabinett gemäß dem Beschluss Nr. 1596 angeordnet, zwei Mitglieder der Aufsichtsräte von OGTSU, EKU und „Marktbetreiber”, drei Mitglieder von „Zentrenergo” und fünf Mitglieder von URS zu entlassen.
Das Energieministerium hat laut Informationen des Internetportals „Energorforma“ dem Ministerkabinett außerdem vorgeschlagen, die AG „Ukrainische Verteilungsnetze“, AT „Marktbetreiber“ und DP „Garantierter Käufer“ in die Liste der für die Wirtschaft wichtigen Unternehmen mit einem staatlichen Anteil von 50 % aufzunehmen, deren Führungskräfte und Mitglieder der Aufsichtsräte unter Beteiligung des Nominierungsausschusses ernannt werden.
Der entsprechende Resolutionsentwurf sieht insbesondere Änderungen an der Resolution Nr. 777 vom 3. September 2008 über die Durchführung von Auswahlverfahren für Führungskräfte staatlicher Unternehmen vor.
Das Kabinett hat den Beschluss Nr. 1596 vom 3. Dezember „Fragen der Verwaltung bestimmter Wirtschaftssubjekte” veröffentlicht, mit dem, wie Premierministerin Julia Sviridenko zuvor mitteilte, die unverzügliche Beendigung der Befugnisse eines wesentlichen Teils der Aufsichtsräte wichtiger staatlicher Energieunternehmen initiiert wurde.
Dem Dokument zufolge erwartet die Regierung vom Energieministerium und vom Fonds für staatliches Eigentum innerhalb von drei Tagen die Beendigung der Befugnisse der Mitglieder des Aufsichtsrats der LLC „Gas Transport System Operator of Ukraine“ (OGTSU) Vitaliy Zubriy und Ruslan Strilets, der JSC „Energetic Company of Ukraine“ – Oksana Osmachko und Oleksandr Muzhel sowie der JSC „Market Operator“ – Olena Kovalchuk und Andriy Stepanenko.
Auf dieser Liste stehen auch drei Mitglieder des Aufsichtsrats der AG „Zentrenergo“ – Volodymyr Velychko, Andriy Hota und Serhiy Symonov – sowie fünf Mitglieder des Aufsichtsrats der AG „Ukrainische Verteilungsnetze“ – Yevhen Litvinov, Oleg Kantsurov, Andriy Kostrytsya, Svitlana Bilko und Andriy Pochtaiev.
Darüber hinaus wurde das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft beauftragt, Vorschläge für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AG „Ukrainische Energiemaschinen“ vorzubereiten, um die Befugnisse des unabhängigen Mitglieds des Aufsichtsrats Andriy Tkachenko zu beenden.
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Das Ministerkabinett hat einen Wettbewerb für Kandidaten für die Positionen unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats der NAEK Energoatom ausgeschrieben, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft mit.
„Das heute ausgeschriebene Auswahlverfahren für Kandidaten für den Aufsichtsrat von Energoatom ist außerplanmäßig. Am 11. November 2025 hat das Ministerkabinett die Befugnisse des Aufsichtsrats vorzeitig beendet. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung gehörten dem Aufsichtsrat zwei unabhängige Mitglieder an, und das Auswahlverfahren für unabhängige Kandidaten für zwei weitere freie Stellen war noch im Gange. Die neue Ausschreibung ermöglicht es, die durch die vorzeitige Beendigung des Aufsichtsrats frei gewordenen Positionen zu besetzen“, heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Ministeriums.
Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag in einer Regierungssitzung verabschiedet.
Darüber hinaus beauftragte die Regierung das Wirtschaftsministerium in einem Protokollbeschluss, dem Ausschuss für die Ernennung von Führungskräften für wirtschaftlich besonders wichtige Unternehmen Vorschläge für Kandidaten für die Vertretung des Staates im Aufsichtsrat von Energoatom zu unterbreiten.
Wie der Leiter des Wirtschaftsministeriums, Alexej Sobolew, auf seiner Facebook-Seite mitteilte, wird das Ministerium diesem Ausschuss in Kürze Kandidaten für die Vertretung des Staates vorschlagen, um den Aufsichtsrat von Energoatom vollständig zu besetzen.
Zuvor wurde unter Berufung auf Premierministerin Julia Sviridenko berichtet, dass die Regierung am Dienstag, dem 18. November, beschlossen habe, eine Ausschreibung für die Positionen der Mitglieder des Aufsichtsrats der NAK „Naftogaz Ukrainy” (vier unabhängige Mitglieder – ER) zu veröffentlichen.
„Die Verträge der derzeitigen Mitglieder laufen im Januar aus. Daher starten wir die Ausschreibung bereits jetzt, um die neue Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums rechtzeitig zu bestätigen und die Kontinuität seiner Arbeit zu gewährleisten. Wir erwarten die Bildung einer neuen Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Naftogaz bis zum 20. Januar 2026″, schrieb Sviridenko in ihrem Telegram-Kanal.
Am 15. August 2025 nahm das Ministerkabinett Änderungen an der Satzung von „Energoatom“ vor, wonach die vorgesehene Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von fünf auf sieben Personen erhöht wurde. Bis zu seiner Auflösung am 11. November nach Bekanntwerden der „Midas“-Affäre bestand der Aufsichtsrat des Unternehmens aus vier Personen: seinem Vorsitzenden Jarek Niewierowicz und seinem Stellvertreter Michael Elliott Kirst sowie den Vertretern des Staates Timofei Milowanow und Vitali Petruk. Das dritte unabhängige Mitglied des Aufsichtsrats, Timothy Stone, lehnte die Unterzeichnung des Vertrags ab.
Am 15. September schrieb die Regierung mit dem Erlass Nr. 983-r ein Auswahlverfahren für zwei unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats von Energoatom aus.
Der Ministerrat hat Änderungen an der Satzung der NAEK „Energoatom“ vorgenommen, insbesondere die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von fünf auf sieben erhöht, von denen vier unabhängig sein müssen. Die entsprechenden Änderungen wurden durch den Beschluss des Ministerrats Nr. 983 vom 15. August 2025, der auf dem Regierungsportal veröffentlicht wurde, genehmigt.
Gemäß § 74 der geänderten Satzung von „Energoatom“ besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern, von denen die Mehrheit, nämlich vier, unabhängig sein müssen, während drei weitere Mitglieder den Staat vertreten müssen.
Gemäß der Mitteilung des Unternehmens im Informationssystem der Nationalen Wertpapier- und Börsenkommission (NKZDFR) wurden die Befugnisse der Hauptversammlung der Aktionäre durch die Änderungen ergänzt und ein Teil ihrer Befugnisse auf den Aufsichtsrat übertragen.
Somit entfällt unter anderem die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Entscheidung über die Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsrats. Gemäß § 12 der geänderten Satzung liegt die Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands in der ausschließlichen Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Ebenso wie die Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstands, die Prüfung des Berichts des Vorstands und die Beschlussfassung über dessen Ergebnisse, die Genehmigung des Finanzplans der Gesellschaft sowie ihres mittelfristigen Investitionsplans (drei bis fünf Jahre) und ihres strategischen Entwicklungsplans.
Dafür wurden in die Zuständigkeit der Hauptversammlung insbesondere die Vorlage von Vorschlägen zu einzelnen Finanzkennzahlen, den Umfang der Zahlungen an den Staat, der Haushaltsfinanzierung und quasi-fiskalischer Maßnahmen, die Genehmigung des Erwartungsschreibens des Eigentümers auf der Grundlage der Politik des Staatseigentums und nach Konsultation des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie die Genehmigung der Ergebnisse der Bewertung der Tätigkeit des Aufsichtsrats.
Wie bereits berichtet, plant das Ministerkabinett bis Dezember 2025 die vollständige Bildung von Aufsichtsräten für staatliche Energieunternehmen unter Einhaltung des Grundsatzes der Mehrheit unabhängiger Mitglieder und möchte die Leiter dieser Unternehmen auf Wettbewerbsbasis ernennen. Dies geht aus dem am 18. August veröffentlichten Entwurf des Regierungsaktionsprogramms hervor.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seinem nach der achten Überprüfung aktualisierten Programm zur erweiterten Finanzhilfe für die Ukraine Anfang Juli die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Unternehmensführung staatlicher Unternehmen in der Ukraine hervorgehoben, insbesondere die unverzügliche Ernennung des Leiters der LLC „Gasfernleitungsnetzbetreiber“ und die Fertigstellung der Bildung des Aufsichtsrats der NAEK „Energoatom“, was eine Erweiterung seiner Zusammensetzung auf sieben Mitglieder vorsieht.
Dem Aufsichtsrat von Energoatom gehören derzeit dessen Vorsitzender Jarek Niewierowicz und sein Stellvertreter Michael Elliott Kirsch sowie die Vertreter des Staates Timofei Milowanow und Vitalij Petruk an. Das dritte unabhängige Mitglied des Aufsichtsrats, Timothy Stone, hat die Unterzeichnung des Vertrags abgelehnt.
Der Aufsichtsrat der SK „Veles“ (Odessa) hat am 8. August die Amtszeit der Vorstandsvorsitzenden Oksana Sherstneva bis einschließlich 1. September 2025 verlängert, wie aus der Informationssystem der Nationalen Kommission für Wertpapiere und den Fondsmarkt (NKZBF) über die Abhaltung der Hauptversammlung hervorgeht.
Wie bereits berichtet, hat die Nationalbank der Ukraine am 17. Juli 2025 gegenüber der PJSC SK „Veles“ Sanktionsmaßnahmen in Form einer schriftlichen Verwarnung verhängt, da das Stammkapital des Versicherers nicht den Anforderungen des Gesetzes „Über das Versicherungswesen“ hinsichtlich seiner Mindesthöhe entspricht. Darüber hinaus wurde gegen die Versicherungsgesellschaft „Veles“ eine Maßnahme in Form einer schriftlichen Verwarnung verhängt, da die geschäftliche Reputation und die Eigentümer der wesentlichen Beteiligungen des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Aktionäre des Unternehmens planen, auf der Hauptversammlung am 14. August 2025 eine Erhöhung des Stammkapitals um 61,5 % oder 24 Mio. UAH zu prüfen.
Die Versicherungsgesellschaft „Veles“ ist seit 1998 auf dem Markt tätig. Sie verfügt über 15 Lizenzen für freiwillige und obligatorische Versicherungsarten. Sie ist Mitglied des Verbandes „Versicherungsgeschäft“. Das Stammkapital beträgt 39 Mio. UAH.
Aufsichtsrat, VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT, Vorstandsvorsitzender, Велес