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Beschluss zur Verstaatlichung von Ukrnafta, Ukrtatnafta, ZTR, Motor Sich und AvtoKrAZ auf der Grundlage eines Befehls des Oberbefehlshabers

Das Gesetz „Über die Übertragung, Zwangsveräußerung oder Beschlagnahme von Eigentum im Rahmen des Kriegsrechts oder des Ausnahmezustands“ und der Erlass des Oberbefehlshabers der Streitkräfte der Ukraine vom 6. November „Über den Beschluss des Oberbefehlshabers der Streitkräfte der Ukraine vom 5.11.2022“ wurden zur Grundlage für den Beschluss der Nationalen Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt, der die Veräußerung von Aktien von fünf Unternehmen regelt.
Laut einer Kopie des NCSSM-Beschlusses vom 6. November, die der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine vorliegt, wurden auch die entsprechenden fünf Befehle des Befehlshabers der AFU-Logistiktruppe zur Zwangsentfremdung von Eigentum – Anteile an Ukrnafta, Ukrtatnafta, Saporischtransformator, Motor Sich und AvtoKrAZ – erteilt.
Gemäß einem Beschluss des NSCEC wird das Depot, auf das die Aktien übertragen werden (mit Ausnahme derjenigen, die sich im Besitz von Naftogaz befinden), vom Verteidigungsministerium verwaltet.
Die Kommission wies auch darauf hin, dass der Vorgang der Veräußerung der Aktien ungeachtet des Vorhandenseins anderer Belastungen des Aktienverkehrs durchgeführt werden muss.
Das besagte Gesetz sieht vor, dass, wenn es nicht möglich ist, eine vollständige Entschädigung im Voraus zu leisten, dieses Eigentum während des Kriegsrechts zwangsweise veräußert wird, mit anschließender vollständiger Entschädigung seines Wertes innerhalb der nächsten fünf Haushaltsperioden nach Aufhebung des Kriegsrechts auf Kosten des Staatshaushalts.
Die Bewertung von Eigentum, das der Zwangsveräußerung unterliegt, erfolgt nach dem Verfahren, das durch das Gesetz über die Bewertung von Eigentum, Eigentumsrechten und professionellen Bewertungstätigkeiten festgelegt ist, heißt es in dem Gesetz.
Wie berichtet, die Nationale Kommission für Wertpapiere und Börse (NSSM) Entscheidung am 6. November regelte die Frage der Depotbuchhaltung von Transaktionen für die obligatorische Veräußerung von Aktien in Staatseigentum, die Emittenten von denen sind Ukrnafta, Ukrtatnafta, Motor Sich, AvtoKrAZ und Zaporizhtransformator.
Darüber hinaus erlaubte der NSSRC am selben Tag, dass Versammlungen von Aktiengesellschaften während des Kriegsrechts unverzüglich abgehalten werden können, wenn es nicht mehr als fünf Aktionäre gibt und diese 100 % der Aktien besitzen, während bis vor kurzem nur Fernversammlungen erlaubt waren.
An der Ukrnafta hält NJSC Naftogaz Ukrainy die Mehrheitsbeteiligung, während die Minderheitsbeteiligung von rund 42 % von der so genannten Privat-Gruppe von Igor Kolomoysky und Gennady Bogolyubov gehalten wird, während bei der Ukrtatnafta (Raffinerie Kremenchug) das Gegenteil der Fall ist.
Der Umlauf aller Aktien von Motor Sich, dessen größter Eigentümer der kürzlich verhaftete Firmenchef Wjatscheslaw Boguslayew war, ist seit April 2018 blockiert, nachdem ein Jahr zuvor eine Mehrheitsbeteiligung an die chinesische Skyrizon und damit verbundene Parteien verkauft worden war.
„AvtoKrAZ und Zaporizhtransformator, die von Konstantin Zhevago bzw. Konstantin Grigorishin kontrolliert werden, befinden sich seit einigen Jahren im Konkursverfahren.

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