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DER OBERSTE RAT NAHM IN DER 1. LESUNG DEN GESETZENTWURF ÜBER DIE REGELUNG DER BERNSTEINGEWINNUNG AN

Der Oberste Rat nahm am 12. November als Basis den Gesetzentwurf Nr. 2240 über die Regelung der Frage der Bernsteingewinnungо, der die Einführung der einheitlichen Sondergenehmigungen auf die Erkundung mit dem Recht auf die Bernsteingewinnung auf die Dauer von 5 Jahren für die Flächen bis 10 ha, die auf den elektronischen Versteigerungen ProZorro verkauft werden, vorsieht.
Für diese Entscheidung stimmten 342 Abgeordnete bei dem erforderlichen Minimum von 226 Stimmen ab.
Laut dem Gesetzentwurf wird der Zugang zu den Lagerstätten des Bernsteins mittels der Begründung des Rechts der Grunddienstbarkeiten und der Bestimmung des einzelnen Artikels 971 des Bodengesetzbuches zur Durchführung der Arbeiten zur Erkundung und Gewinnung der Bernsteinlagerstätten auf den gestörten Grundstücken geregelt.
Außerdem, führt das Dokument die strafrechtliche Verantwortung für die gesetzwidrige Gewinnung der Bodenschätze und die administrative Verantwortung für die Verletzung der Anforderungen an die Gewinnung ein, sowie verschärft die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Bodenrekultivierung und die Verpflichtung der Kompensation der getragenen Verluste.

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