Ab dem 16. Mai hebt Österreich alle Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für ausländische Touristen auf, sie müssen bei der Einreise keinen Impfpass, keine Krankheitsbescheinigung und keinen Test mehr vorlegen, berichtet das offizielle Tourismusportal des Landes.
Die sogenannte 3-G-Regel (Vorhandensein von Impfungen, Krankheitsbescheinigung oder negativer Test) entfällt ab 16. Mai für Einreisende aus allen Ländern nach Österreich.
Seit dem 16. April sind in Österreich viele „Covid“-Beschränkungen aufgehoben. Daher sind Impfpass, Masken und Tests für den Eintritt in die meisten öffentlichen Orte, Restaurants, Bars und Museen nicht erforderlich. Auch die Maskenpflicht wurde aufgehoben, sie bleibt aber in Krankenhäusern, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Ukraine habe die Chance, ein Produktionsstandort für die Produktion von Arzneimitteln zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu werden, teilte die Deutsche Botschafterin in der Ukraine Anka Feldhusen mit.
„Man braucht zwar die internationale Zusammenarbeit und die Globalisierung, und Deutschland wird diese Prozesse auch in Zukunft engagiert unterstützen, aber es gibt Dinge, die auf den heimischen Boden übertragen werden müssen. Dies ist eine Initiative innerhalb der deutschen Wirtschaft, die vorsieht, dass lebenswichtige Güter, die man auch zur Bekämpfung der Corona-Pandemie benötigt, wie z.B. essentielle Wirkstoffe für Arzneimittel, näher am Heimatort produziert werden müssen. Das ist auch eine Chance für die Ukraine“, erklärte Feldhusen während einer Online-Diskussion im Rahmen des Kyjiwer Sicherheitsforums.
Die Botschafterin präzisierte, dass die Ukraine geographisch nahe an der EU und Deutschland liege und über mehrere qualifizierten Arbeitskräfte verfüge. Ihrer Meinung nach könne die Ukraine ein Land werden, in dem Medikamente und andere Kategorien von Produkten hergestellt werden können.
Feldhusen forderte die Ukraine auf, die Reform des öffentlichen Gesundheitswesens fortzusetzen, damit sie auf Pandemien, die wahrscheinlich zukünftig auftreten würden, reagieren könne.
„Wenn man Deutschland und die Ukraine vergleicht, die zu Beginn strenge Maßnahmen und Einschränkungen eingeführt haben, dann haben sich unsere beiden Länder Zeit verschafft, um sich an die Pandemie anzupassen. Unsere Gesundheitssysteme waren von der Pandemie nicht überfordert und die Patienten konnten sich behandeln lassen“, merkte sie an.
Die PJSC Geflügelfabrik Wolodymyr-Wolynskyj (Oblast Wolyn), einer der größten Produzenten von Hühnerfleisch in der Ukraine, gibt an, dass es keine Bedrohung gäbe, das Unternehmen nun zu schließen, die Situation sei unter voller Kontrolle.
„Seit Beginn der Quarantäne ist in der Fabrik ein Sonderregime eingeführt worden: Obligatorische Fieber-Scans, die Mitarbeiter sind mit zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, wir machen regelmäßige COVID-19-Schnelltests, haben die Desinfektion von Büroräumen und Fahrzeugen (nach jeder Fahrt) sowie von Produktionsanlagen und Werkstätten erhöht. Allerdings haben sich 53 Personen von 1300 der Mitarbeiter der Geflügelfarm seit Beginn der Quarantäne mit dem Coronavirus infiziert“, bemerkte der Pressedienst des Unternehmens in einem Kommentar an die Agentur „Interfax-Ukraine“.
Nach Angaben des Unternehmens wurden nach den ersten Fällen alle Arbeiterinnen und Arbeiter mit den geringsten Anzeichen von akuten Atemwegserkrankungen oder anderen Erkältungen sofort an einen Arzt überwiesen, und sie waren bis zum Erhalt der Ergebnisse des PCR-Tests selbst isoliert.
„Wir versichern Ihnen, dass es keine Bedrohung gibt, die Fabrik jetzt zu schließen, und die Situation in der Produktion ist unter voller Kontrolle. „Epikur“ wird in ausreichenden Mengen und unter sicheren Bedingungen hergestellt, um rechtzeitig in den Regalen der Geschäfte und auf dem Tisch des Verbrauchers zu erscheinen. Wir bitten Sie, nicht in Panik zu geraten. Die Situation ist unter Kontrolle“, teilte das Unternehmen mit.
Die PJSC Geflügelfabrik Wolodymyr-Wolynskyj ist ein ukrainisch-niederländisches Unternehmen, das zu den fünf größten Produzenten von Hühnerfleisch in der Ukraine gehört und etwa 6% des Marktes besetzt. Die Infrastruktur der Geflügelfarm umfasst 100 Geflügelställe an 11 Geflügelzuchtbetrieben, einen Schlachthof, ein Futtermittelwerk sowie Flächen für den Anbau von Futtermitteln. Das Unternehmen produziert Hühnerfleisch unter den Markennamen „Epikur“ und „Chebaturochka“.
Die Geflügelfabrik Wolodymyr-Wolynskyj ist Teil der Unternehmensgruppe Openmind, die von Olexii Kovalenko gegründet wurde.
CORONAVIRUS, DROHENDE, GEFLÜGELFABRIK, SCHLIESSUNG, WOLODYMYR-WOLYNSKYJ
Die Ausbreitung von Coronavirus kann in vielen Fällen als Umstand höherer Gewalt anerkannt werden, dessen Folge zur Nichterfüllung von Wirtschaftsabkommen führte, so der Präsident von Industrie- und Handelskammer (IHK) Gennadiy Tschischikow.
“Es werden mehrere Anfragen an der INK gestellt, die sich auf Anerkennung der Ausbreitung von Coronavirus als höhere Gewalt beziehen. Die Industrie- und Handelskammer behandelt diese Frage sehr ausgewogen und lehnt sich an internationaler Praxis und Rechtsgrundlagen an”, sagte er in seinem Kommentar für “Interfax-Ukraine”.
Dabei unterstrich Tschischikow, dass “Coronavirus genauso wie Grippe kein Grund für Anerkennung als Umstand höherer Gewalt sein. ”
“Man muss immer verstehen, ob ein einzelner Faktor zu bestimmten Beschränkungen führte, wie z. B. Grenzsperre, Reiseverbot usv., die auf der Staatsebene beschlossen wurde, zur Nichterfüllung von Abkommen geführt hat oder es gibt auch andere Umstände. Aber man muss auch damit rechnen, dass ukrainische Gesetzgebung keine Anerkennung eines Falles höherer Gewalt aufgrund der Gesamtsituation vorsieht”, sagte er.
Nach seinen Worten gilt ein Umstand oder mehrere Umstände, die von der ukrainischen Gesetzgebung als ein Grund für Anerkennung eines Falles als Umstand höherer Gewalt gilt. Die Epidemie gehört auchdazu.
Außerdem kann ein Fall höherer Gewalt von Parteien in Texten von Abkommen vorgesehen werden.
“Falls solche Umstände wie Epidemie, Ausnahmezustand im Gesundheitswesen oder einschränkende Maßnahmen von Behörden unter dem Punkt Umstände höherer Gewalt aufgelistet sind, verstärkt es die Position, wenn es zu Faktoren kommt, die zur Nichterfüllung von Abkommen führen können. Dabei muss man aber immer Nachweise erbringen, dass genau Coronavirus oder Maßnahme der Bekämpfung seiner Verbreitung zu den Faktoren geworden sind, die zur Nichterfüllung von Vereinbarung führen konnten”, sagte Tschischikow.
Er deutete auch darauf hin, dass eine Partei, die sich auf ein Fall höherer Gewalt bezieht, an eine zuständige Behörde (Industrie- und Handelskammer) im Land, wo solche Faktoren entstanden, sich wenden soll, und dann ein entsprechendes Dokument (einen Nachweis) bekommen soll, um dieses dem Vertragspartner gemäß den Vertragsbedingungen vorzulegen.