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Polen ändert ab 27. März die Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus der Ukraine

Polen hat am 27. März die Regeln für die Einfuhr von Haustieren aus der Ukraine geändert, teilte der Pressedienst der Hauptveterinärinspektion des Landes mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den neuen Regeln für die Einfuhr von Tieren nach Polen die transportierten Tiere den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen müssen.
Insbesondere Hunde, Katzen und Frettchen können Reisende im Rahmen des Standardverfahrens begleiten, wenn das Tier ordnungsgemäß mit einem Mikrochip versehen ist, über eine aktuelle Tollwutimpfung, einen aktuellen serologischen Test zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters und eine Gesundheitsbescheinigung nach einem durch die EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Muster oder in bestimmten Fällen über einen gültigen, in einem der EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Reisepass verfügt.
„Um die Verbringung innerhalb der EU zu erleichtern, verlangen die polnischen Behörden bis auf weiteres keine 90-tägige Wartezeit ab dem Datum der Blutprobenentnahme, um den Tollwut-Antikörpertiter im Serum zu testen, wenn das Testergebnis zufriedenstellend ist (> 0,5 IE/ml) und in der Tiergesundheitsbescheinigung angegeben wird“, heißt es in der Mitteilung.
Darin heißt es, dass der ukrainische Amtstierarzt auf der Tiergesundheitsbescheinigung den entsprechenden Vermerk über die 90-tägige Wartezeit durchstreichen und am Rand des durchgestrichenen Vermerks seine Unterschrift und seinen Namensstempel anbringen muss.
„Der Gesundheitsbescheinigung muss eine Dokumentation der Untersuchung beigefügt werden“, so die Aufsichtsbehörde abschließend.

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