Im Obersten Rat wurde der Entwurf einer neuen Fassung des Zivilgesetzbuches der Ukraine (Gesetzentwurf Nr. 14394 vom 22. Januar 2026) registriert, der die Möglichkeit vorsieht, dass ein Gericht das Recht auf Eheschließung ab 14 Jahren gewährt, wenn eine Frau schwanger ist oder ein Kind geboren hat.
Das allgemeine Heiratsalter soll für Frauen und Männer bei 18 Jahren bleiben, wobei das Gericht das Recht auf Eheschließung ab 16 Jahren und in Ausnahmefällen ab 14 Jahren bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes gewähren kann.
Nach Angaben der Website des Parlaments wird der Gesetzentwurf derzeit in den Ausschüssen geprüft. Zuvor hatte der Sprecher der Werchowna Rada, Ruslan Stefanchuk, über die Registrierung einer neuen Fassung des Zivilgesetzbuches als groß angelegte Initiative zur Neukodifizierung des Privatrechts berichtet.