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Das Kabinett schlägt vor, die Grenzschutzbeamten zu verpflichten, der Rentenkasse Informationen über ukrainische Grenzgänger zu übermitteln

Das ukrainische Ministerkabinett schlägt vor, den staatlichen Grenzdienst zu verpflichten, der Rentenkasse (PFR) Informationen über Personen zu übermitteln, die die Staatsgrenze überschritten haben oder in das vorübergehend besetzte Gebiet eingereist bzw. aus diesem ausgezogen sind.
Der entsprechende Gesetzentwurf Nr. 9004 wurde am 8. Februar bei der Werchowna Rada registriert, sein Text ist jedoch derzeit nicht auf der Website des Parlaments verfügbar.
Gleichzeitig erklärte der Regierungsvertreter bei der Werchowna Rada, Taras Melnytschuk, dass das Dokument darauf abzielt, der PFU Zugang zu einem integrierten behördenübergreifenden Informations- und Kommunikationssystem zu verschaffen, um Personen, Fahrzeuge und Güter, die die Staatsgrenze überschreiten, zu kontrollieren.
„Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine ist verpflichtet, dem Rentenfonds der Ukraine Informationen über Empfänger zu übermitteln, die die Staatsgrenze der Ukraine überschritten haben oder über Einreise-/Ausreisekontrollpunkte in das vorübergehend besetzte Gebiet der Ukraine eingereist bzw. aus diesem Gebiet ausgereist sind, um seine Befugnisse im Bereich der obligatorischen staatlichen Sozial- und Rentenversicherung auszuüben“, schrieb er in seinem Telegrammkanal.

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