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Delegation der Venedig-Kommission besucht demnächst die Ukraine

Die Frage der Reform des ukrainischen Verfassungsgerichts wird eines der Hauptthemen bei den Gesprächen mit der Delegation der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) sein, die in Kürze in der Ukraine eintreffen wird, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin für europäische und euro-atlantische Integration, Olha Stefanyshyn, gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine.

Ihr zufolge werden die Vertreter der Venedig-Kommission nach dem Besuch ihre Schlussfolgerungen zu dem registrierten Gesetzentwurf vorlegen, der Änderungen bei der Auswahl der Kandidaten für das Amt des CC-Richters vorsieht.

„Es gibt eine Vereinbarung mit unseren internationalen Partnern, die Experten für die Kommission benennen werden, die die Richter des Verfassungsgerichts auswählt, dass die Kommission nach dem Modell des Ethikrates handeln wird, der sich aus anderen Justizorganen zusammensetzt“, sagte Stefanishyna und präzisierte, dass die Stimmen der internationalen Experten bei der Beurteilung der Integrität Vorrang haben.

Problematisch sei heute nur die Bewertung der beruflichen Qualitäten der Kandidaten, bei der das ukrainische Parlament nicht bereit sei, internationalen Experten den Vorrang zu geben, weil es um die Bildung des Rates gehe.

Stefanyshyna sagte, dass die Werchowna Rada bis zum 29. Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschieden sollte, wenn alle Fragen geklärt sind.

UMFASSENDE JUSTIZREFORM IN DER UKRAINE MUSS SO SCHNELL WIE MÖGLICH ERFOLGREICH IMPLEMENTIERT WERDEN – AUSWÄRTIGES AMT

Viele der angestrebten Reformen können nur funktionieren, wenn möglichst bald eine umfassende Justizreform in der Ukraine erfolgreich implementiert werde, betonte Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Miguel Berger.
„Unserer Ansicht nach können viele der angestrebten Reformen nur dann funktionieren, wenn eine umfassende Justizreform so schnell wie möglich erfolgreich implementiert wird. Der Aufbau einer funktionierenden Antikorruptionsstruktur, eine effektive Entoligarchisierung und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sind in erster Linie anzustreben“, erklärte er in einer Videobotschaft an die Teilnehmer der Konferenz über Reformen in der Ukraine am Mittwoch, die in Vilnius stattfindet.
Berger merkte an, diese Reformen würden das öffentliche Vertrauen in das Justizsystem beeinflussen, was sich positiv auf andere Reformprojekte auswirken und ausländische Direktinvestitionen anziehen würde. Darüber hinaus betonte er, dass auch Deutschland die Sorge über die negativen Auswirkungen der Oligarchen auf die Rechtsstaatlichkeit teile.
„Es ist daher sehr wichtig, dass Präsident Zelenskyi die Justizreform als die Top-Priorität eingestuft hat. Insbesondere die kürzlich vorgestellte Dreijahresstrategie ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, der nun gemeinsam mit dem ukrainischen Parlament umgesetzt werden soll“, so Berger.
Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt versicherte zudem, dass sich Deutschland weiterhin für eine Lösung des Konflikts im Donbas einsetzen werde, was nötig sei, um Raum für weitreichende Reformen zu schaffen.
Darüber hinaus stellte er fest, dass Deutschland bereit sei, im Jahr 2023 die Konferenz über Reformen in der Ukraine auszurichten.
„Deutschland ist bereit, eine der Konferenzen in den kommenden Jahren auszurichten, zum Beispiel im Jahr 2023, um unsere andauernde Solidarität und Entschlossenheit in den Bemühungen in Bezug auf die Ukraine zu demonstrieren und unsere Rolle als enger Verbündeter der Ukraine in ihrem laufenden Reformprozess hervorzuheben“, fasste er zusammen.

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CA. 70% RECHTSWISSENSCHAFTLER BEWERTEN DIE JUSTIZREFORM IN DER UKRAINE POSITIV, DAFÜR SPRICHT DIE GFK-EXPERTENBEFRAGUNG

Ca. 70 Prozent Rechtswissenschaftler bewerten positiv den Einfluss der Justizreform auf rechtliche Unabhängigkeit, Stabilität des Gerichtssystems der Ukraine sowie auf Erhöhung des Vertrauensniveaus ukrainischer Staatsangehörigen gegenüber der Judikatur, wofür die im September 2018 durch Gfk Ukraine vorgenommenen Expertenbefragungen auf Initiative des Programms USAID Reformen im Judikaturbereich „Neue Rechtsprechung“, veröffentlicht am 24. Oktober zu Kiew, spricht.
Zu Faktoren, die auf Unabhängigkeit und Stabilität des Gerichtssystems positiv wirken, zählten die Befragten das Auswahlverfahren für Oberstes Gericht (78 Prozent), primäre Ermittlung der Qualifikationsstufen der Richter (76 Prozent) und ständige Ermittlungen der Qualifikationsebenen (76 Prozent), Einschränkung der Richter-Immunität bis zu Rahmen der funktionellen Immunität (68 Prozent), Aufhebung der Befugnisse des Präsidenten der Ukraine zur Festnahme eines Richters (60 Prozent), Schaffung der Bedingungen, bei denen sich Rechtsanwälte (78 Prozent) und Rechtswissenschaftler (52 Prozent) um eine Stellung beim Obersten oder Antikorruptionsgericht bewerben können.
In den meisten Fällen hielten befragte Gesetzgeber für zweckmäßig (61 Prozent), die Überwachung des Auswahlverfahrens für das Antikorruptionsgericht durch die Vertreter der internationalen Gemeinschaft zu ermöglichen. Nur 42 Prozent der Befragten sind damit einverstanden, dass das zu gründende Antikorruptionsgericht zur Korruptionsbekämpfung auf allen Gewaltebenen beitragen wird.
Knapp 49 Prozent der befragten Rechtswissenschaftler sind überzeugt, dass das Gerichtssystem als Grundlage für Korruptionsbekämpfung auf allen Gewaltebenen dienen kann.

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