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Der Ministerrat der Ukraine hat neue Fristen für den Austausch abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer festgelegt

Der Ministerrat hat neue Fristen festgelegt, innerhalb derer Ausländer mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung einen Antrag auf Austausch des Dokuments stellen müssen.

Gemäß dem Beschluss Nr. 141 vom 5. Februar wurde festgelegt, dass Ausländer und Staatenlose, mit Ausnahme von Bürgern der Russischen Föderation, die eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, deren Umtauschfrist nach dem 24. Februar 2022 abläuft, innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses einen Antrag auf Umtausch dieser Aufenthaltsgenehmigung stellen müssen.

Es wurde festgelegt, dass dieser Beschluss drei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt.

Darüber hinaus wurde die Staatliche Migrationsbehörde beauftragt, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten, um Ausländer und Staatenlose über das Verfahren und die Fristen für den Austausch von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen zu informieren, deren Antragsfrist nach dem 24. Februar 2022 abgelaufen ist.

 

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