Das Wirtschaftsgericht der Region Saporischschja hat am 23. Oktober 2024 der Klage der Nationalbank der Ukraine (NBU) stattgegeben und die Eröffnung des Konkursverfahrens gegen die Oranta-Sich Insurance Company PJSC beschlossen. Wie auf der Website der NBU berichtet, wurde die Bekanntmachung auf der offiziellen Website des Obersten Gerichts veröffentlicht. Es wird betont, dass die Gläubiger verpflichtet sind, innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Verfahrenseröffnung beim Obersten Gericht schriftliche Anträge mit Forderungen gegen den Schuldner und entsprechenden Belegen einzureichen. Diese Frist ist die letzte und kann nicht verlängert werden.
Wie berichtet, hat die NBU am 19. September 2024 gegen die IC „Oranta-Sich“ eine Maßnahme der Einflussnahme in Form der Einstufung des Versicherers in die Kategorie „zahlungsunfähig“ beantragt und die Lizenz zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten aufgehoben.
Der Grund für diese Entscheidung waren die Ergebnisse der externen Aufsicht über die Tätigkeit des Versicherers, bei der die Nichteinhaltung der Solvabilitätsanforderungen festgestellt wurde. Ab dem 1. Juli 2024 liegt die Höhe des zulässigen aufsichtsrechtlichen Kapitals zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen der IC „Oranta-Sich“ um mehr als 50 % unter dem in den Rechtsakten der Aufsichtsbehörde festgelegten Mindestkapitalniveau. Außerdem hat die IC Oranta-Sich den Plan nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Feststellung vorgelegt.
Nach dem Gesetz „Über das Versicherungswesen“ erfolgt die Liquidation des Versicherers im Falle einer solchen Entscheidung gemäß dem ukrainischen Gesetzbuch über Konkursverfahren.
Wie berichtet, haben die Aktionäre von IC Oranta-Sich auf der Sitzung am 27. Juni die Frage der Beendigung der Tätigkeit durch die Erfüllung des Versicherungsportfolios und die Genehmigung des Ausstiegsplans behandelt. IC Oranta-Sich wurde im Jahr 1995 registriert.
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