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Zucker wird in die Liste der lizenzpflichtigen Ausfuhrgüter aufgenommen

Das Ministerkabinett der Ukraine hat Zucker (Warenposition unter UKTVED 1701) für den Zeitraum vom 5. Juni bis 15. September 2023 in die Liste der Waren aufgenommen, deren Ausfuhr lizenzpflichtig ist.
Nach Angaben von Taras Melnychuk, einem Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada, wurde der entsprechende Beschluss auf einer Regierungssitzung am Dienstag gefasst.
„Es wurden Änderungen an den Anhängen 1 und 5 des Ministerkabinettsbeschlusses N 1466 vom 27.12.2022 „Über die Genehmigung der Listen von Waren, deren Aus- und Einfuhr für 2023 lizenz- und quotenpflichtig ist“ vorgenommen. Darin ist Zucker in Anhang 1 „Kontingente von Waren, die einer Ausfuhrlizenz unterliegen“ des Beschlusses N 1466 mit einem Kontingentsvolumen von 0 Tonnen und dem Lizenzzeitraum vom 5. Juni bis 15. September 2023 enthalten“, schrieb er.
Gleichzeitig wurde Zucker aus Anhang 5 desselben Beschlusses, „Liste der Waren, deren Ausfuhr lizenzpflichtig ist“, gestrichen.

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