Bürger der Ukraine, die gezwungen waren, nach Polen zu ziehen, weil sie vor der russischen Militäraggression geflohen waren, erhielten den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung wie polnische Bürger, berichtet das Gesundheitsministerium der Ukraine.
„Dazu benötigen Sie einen Reisepass eines ukrainischen Staatsbürgers, der beim Grenzübertritt nach dem 24. Februar 2022 gekennzeichnet ist. Wenn Sie die Grenze ohne Reisepass überquert haben – ein Dokument, das das Datum des Grenzübertritts nach Polen bestätigt von polnischen Diensten. Die Bereitstellung medizinischer Versorgung für Ukrainer ist kostenlos“, heißt es in der Erklärung.
Darüber hinaus müssen Ukrainer den Flüchtlingsstatus oder den vorübergehenden Schutzstatus sowie ein Analogon der ukrainischen Identifikationsnummer PESEL haben, die den Zugang zu Gesundheitsdiensten ermöglicht.
Bis heute hat Polen den Ukrainern freien Zugang zu medizinischer Versorgung auf allen Ebenen gewährt: medizinische Grundversorgung – Besuche bei Hausärzten, Rufen eines Krankenwagens; spezialisierte ambulante Versorgung; diagnostische Studien (nach Anweisung eines Arztes); Krankenhausbehandlung; psychiatrische Behandlung; Rehabilitation (außer Resorts); zahnärztliche Dienstleistungen.
Außerdem haben Bürger der Ukraine, Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren das Recht auf kostenlose vorbeugende Impfungen gemäß dem polnischen Programm zur vorbeugenden Impfung. Dazu sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden und eine entsprechende Überweisung einholen. Darüber hinaus kann jeder erwachsene Ukrainer sowie ein Kind ab 5 Jahren, das sich in Polen aufhält, auch gegen COVID-19 geimpft werden.
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