Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung und insgesamt den Gesetzentwurf Nr. 13200 „Über Mentoring” verabschiedet, mit dem die Institution des individuellen und unternehmerischen Mentorings für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen eingeführt wird.
Wie im zuständigen Ausschuss erläutert wurde, umfasst die Betreuung derzeit nur einen sehr engen Kreis von Kindern, und es fehlen klare Mechanismen für die Organisation der Betreuung – von der Auswahl und Vorbereitung der Betreuer bis hin zur Begleitung, Erfassung und Kontrolle. Das neue Gesetz soll den Kreis der Betreuten erweitern und die Verfahren standardisieren.
Das Dokument sieht zwei Formen der Betreuung vor – individuelle und korporative –, legt Anforderungen an die Betreuer fest (insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren und die ukrainische Staatsbürgerschaft), führt einen sozialen Dienst zur Organisation der Betreuung ein und bestimmt die Akteure, die den Prozess organisieren und kontrollieren. Außerdem werden Mechanismen für die Erfassung, Überwachung, Begleitung und staatliche Aufsicht im Bereich der Betreuung eingeführt.
Nach den Informationen aus den Unterlagen zur zweiten Lesung wurde eine Altersgrenze für Kinder von 10 Jahren festgelegt, und der Betreuungsvertrag soll dreiseitig sein: Betreuer, Eltern oder gesetzliche Vertreter des Kindes und Anbieter der sozialen Dienstleistung. Eine Betreuung ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und des Kindes selbst möglich.
Der Anwalt Oleksiy Shevchuk betonte gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ in seinem Kommentar zur Verabschiedung des Gesetzes die Neuheit des Mechanismus für ältere Kinder.
„Entscheidend ist, dass für Kinder ab 10 Jahren nicht unbedingt eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet werden muss“, sagte er.
Das Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten und der offiziellen Veröffentlichung in der vorgeschriebenen Form in Kraft.