Business news from Ukraine

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Verschärfung von Trumps Migrationspolitik: erste Schritte und Perspektiven

US-Präsident Donald Trump hat eine neue Präsidialverordnung unterzeichnet, die die Einreisebeschränkungen für ausländische Staatsbürger erweitert und verschärft und damit die Zahl der Staaten, für die vollständige oder teilweise Einreiseverbote gelten, auf 39 erhöht, wie aus dem Text des Dokuments und den Erläuterungen des Weißen Hauses hervorgeht.

Gemäß der Proklamation bleiben die zuvor geltenden Einreisebeschränkungen für Bürger aus 12 Ländern mit „hohem Risiko” vollständig bestehen: Afghanistan, Myanmar (Birma), Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen. Für Staatsangehörige dieser Länder wird die Einreise in die USA mit Einwanderungs- und den meisten Nicht-Einwanderungsvisa ausgesetzt, mit Ausnahme der gesetzlich und dokumentarisch vorgesehenen individuellen Ausnahmen und humanitären Fälle.

Das vollständige Einreiseverbot gilt auch für Staatsangehörige von fünf weiteren Ländern – Burkina Faso, Mali, Niger, Südsudan und Syrien – sowie für Personen, die mit Reisedokumenten reisen, die von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellt oder beglaubigt wurden. Als Begründung für diese Entscheidung werden hohe Visumsüberschreitungen (Fälle, in denen die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten wurde), Sicherheitsprobleme und die mangelnde Bereitschaft der Behörden dieser Länder, abgeschobene Staatsangehörige aufzunehmen, angeführt.

In einer gesonderten Erklärung werden Laos und Sierra Leone von teilweisen Beschränkungen auf ein faktisches vollständiges Einreiseverbot umgestellt: Die Einreise von Bürgern dieser Länder in die USA sowohl mit Einwanderungs- als auch mit den wichtigsten Nicht-Einwanderungsvisa (B-1/B-2, F, M, J) wird ausgesetzt.

Gleichzeitig lockert das Dokument die Regelung für Turkmenistan: Vor dem Hintergrund „erheblicher Fortschritte” in der Zusammenarbeit mit Washington wird die Beschränkung für die Erteilung von Nicht-Einwanderungsvisa an Bürger dieses Landes aufgehoben, das Einreiseverbot für Einwanderer bleibt jedoch bestehen.

Darüber hinaus werden teilweise Beschränkungen für 15 Staaten eingeführt – Angola, Antigua und Barbuda, Benin, Côte d’Ivoire, Dominica, Gabun, Gambia, Malawi, Mauretanien, Nigeria, Senegal, Tansania, Tonga, Sambia und Simbabwe. Für Staatsangehörige dieser Länder wird die Einreise in die USA als Einwanderer und als Inhaber von B-1/B-2-, F-, M- und J-Visa eingeschränkt, und die Gültigkeitsdauer anderer von US-Konsulaten ausgestellter Visa soll „soweit gesetzlich zulässig” verkürzt werden. Als Gründe werden hohe Zahlen von Verstößen gegen die Visabestimmungen, das Vorhandensein von Programmen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ohne Wohnsitzpflicht und Probleme bei der Rückführung illegaler Migranten in ihre Heimatländer genannt.

Teilweise Beschränkungen bleiben auch für eine Reihe von Ländern bestehen, die bereits in früheren Versionen des Hochrisikomigrationsregimes aufgeführt waren, insbesondere für Burundi, Kuba, Togo und Venezuela, wie aus den Unterlagen des Weißen Hauses hervorgeht.

Die US-Regierung betont, dass das Ziel des aktualisierten Systems darin besteht, „das Niveau der Sicherheit und der Migrationskontrolle zu erhöhen“ sowie ausländische Staaten zu einem verstärkten Datenaustausch, einer Verringerung von Visumsverstößen und einer aktiveren Aufnahme von abgeschobenen Bürgern anzuregen. Das Dokument sieht die Möglichkeit vor, die Liste der Länder und die Art der Beschränkungen auf der Grundlage regelmäßiger Bewertungen durch das Außenministerium und das Ministerium für innere Sicherheit zu überarbeiten.

Beobachtern zufolge könnte der nächste Schritt der Trump-Regierung im Bereich Migration eine weitere Verschärfung der Überprüfung von Antragstellern aus Ländern der „Risikogruppe“ sein, die Ausweitung der Praxis gezielter Beschränkungen für bestimmte Visumkategorien (einschließlich Arbeits- und Studentenvisa) sowie Versuche, die Lockerung der Regelung mit Vereinbarungen im Bereich der Sicherheit und der Zusammenarbeit bei der Rückführung illegaler Migranten zu verknüpfen. Experten erwarten jedoch eine Verschärfung der rechtlichen Auseinandersetzungen um die neuen Maßnahmen und deren Anfechtung vor Bundesgerichten, wie dies bereits in den vergangenen Jahren der Fall war.

https://expertsclub.eu/tramp-posylyuye-migraczijnu-polityku-chogo-ochikuvaty-dali/

 

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Deutschland hat im Jahr 2025 die Zahl der Abschiebungen ausländischer Staatsangehöriger deutlich erhöht

Deutschland hat im Jahr 2025 die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei.

Von Januar bis September 2025 wurden 17.651 Personen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen, fast 3.000 mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024 (14.706).

Ein erheblicher Teil der Abgeschobenen sind Staatsbürger der Türkei (1.614) und Georgiens (1.379). Insgesamt sind 18 % (3.095 Personen) Kinder und Minderjährige. Unter den Ausgewiesenen befinden sich außerdem 275 Personen im Alter von 60 bis 70 Jahren und 54 Personen, die älter als 70 Jahre sind. Zum Jahresende 2024 lag die Gesamtzahl der Abschiebungen bei etwas mehr als 20.000 Personen.

Vertreter der Linkspartei verurteilten das Vorgehen der Behörden, bezeichneten die Politik als „unmenschlich“ und wiesen darauf hin, dass sich unter den Abgeschobenen Schüler, ältere Menschen und Kranke befinden. Nach Angaben deutscher Medien gehören zu den Ausgewiesenen auch Staatsbürger osteuropäischer Länder, darunter der Ukraine, jedoch wird die genaue Zahl nicht offengelegt.

Das Abschiebungsverfahren in Deutschland ist durch das Aufenthaltsgesetz geregelt und wird von den Bundesländern im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt. Gründe für eine Ausweisung sind der Verlust des Asylstatus, die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Einstufung einer Person als Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

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