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Militärische Einheiten in der Ukraine können Aufzeichnungen über militärisches Eigentum nur noch in elektronischer Form führen

Das ukrainische Verteidigungsministerium hat den Erlass Nr. 440 „Über die Verabschiedung der Anweisung über die Buchführung über militärisches Eigentum in den Streitkräften der Ukraine“ geändert, wonach Militäreinheiten von nun an Buchungsregister und Hilfsdokumente nur noch in elektronischer Form führen können, berichtet der Pressedienst des Ministeriums.

„Im Durchschnitt verbringt ein Kompaniechef heute 50-80 Prozent seiner Arbeitszeit mit Bürokratie. Die Liegenschaftsbuchhaltung ist einer der umfangreichsten bürokratischen Vorgänge. Der Befehl schafft Möglichkeiten zur Automatisierung“, zitiert der Pressedienst die stellvertretende Verteidigungsministerin für digitale Entwicklung, digitale Transformation und Digitalisierung, Ekaterina Chernogorenko.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die militärischen Einheiten, um die Buchhaltungsregister und Hilfsdokumente (Vermögensjournale) ausschließlich in elektronischer Form zu führen, eine vom Verteidigungsministerium akzeptierte und für den Pilotbetrieb zugelassene Software verwenden müssen.

„Für die Umstellung auf solche Programme müssen die Kommandeure oder Chefs der militärischen Einheiten, die ihre eigene Militärwirtschaft betreiben, eine Anweisung zu deren Nutzung erlassen“, heißt es.

Bei der Umstellung bleibt nur die elektronische Buchführung, das Führen von Papierprotokollen und das Duplizieren von Informationen ist verboten.

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