Die Internationale Luftverkehrsvereinigung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Vorschriften für die Beförderung von Powerbanks und Geräten mit Lithiumbatterien an Bord von Flugzeugen geändert.
Die Änderungen betreffen die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter, zu denen die Vereinigung Akkus und tragbare Ladegeräte zählt.
„Lithium-Ionen-Batterien, die in den meisten modernen elektronischen Geräten, einschließlich Smartphones, Laptops und anderen Gadgets, verwendet werden, können Explosionen oder Brände verursachen, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung. Obwohl solche Vorfälle selten vorkommen, ist die Zahl der per Lufttransport beförderten Lithium-Ionen-Batterien im letzten Jahr um 25 % gestiegen“, erklärte der Verband.
Die wichtigste Regel für den Transport solcher Geräte verbietet deren Beförderung im Gepäck, das getrennt vom Passagier fliegt.
„Dies hängt damit zusammen, dass ein Brand im Frachtraum lange Zeit unbemerkt bleiben und sich auf das Gepäck anderer Passagiere ausbreiten kann“, heißt es in der Erklärung des Verbandes.
Darüber hinaus dürfen Powerbanks gemäß den neuen Vorschriften während des gesamten Fluges nicht über Stromquellen in den Sitzen oder an anderen Stellen im Flugzeug aufgeladen werden. Sie dürfen auch nicht zum Aufladen anderer Geräte während des Rollens, Startens und Landens verwendet werden. Eine weitere Regel verbietet die Mitnahme von Ladegeräten im Handgepäck in den oberen Ablagefächern der Kabine: Sie dürfen unter dem Sitz des Besitzers oder in der Tasche der Rückenlehne des Vordersitzes aufbewahrt werden.
Viele Fluggesellschaften weltweit, darunter auch russische, haben bereits die Mitnahme von Ladegeräten im aufgegebenen Gepäck verboten. Die maximale Leistung von Ladegeräten, die in Flugzeugen mitgeführt werden dürfen, beträgt 160 Wh.
Unterdessen kam es letzte Woche zu einem Brand eines Powerbanks eines Passagiers auf einem Flug der Asiana Airlines von Seoul nach Hongkong. Das tragbare Gerät fing zwei Stunden nach Beginn des Fluges im Flugzeug Feuer. Die Besatzungsmitglieder setzten einen Feuerlöscher ein und konnten das Feuer innerhalb weniger Minuten löschen. Der Besitzer des Powerbanks erlitt Verbrennungen an den Händen, andere Passagiere blieben unverletzt. Die Fluggesellschaft erklärte später, dass die Situation keine Notlandung erforderte und das Flugzeug seinen Flug planmäßig fortsetzte.
Laut einer Studie der IATA nehmen 83 % der Fluggäste Mobiltelefone, 60 % Laptops und 44 % Powerbanks mit an Bord. Dabei wissen etwa 50 % der Passagiere nicht, dass es verboten ist, Powerbanks im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.