Die ukrainische Nationalbank regelte die Möglichkeit für Nicht-Residenten zur Einzahlung von Fremdwährungen in bar auf die Konten der Zollbehörden bei einer autorisierten Bank oder bei einem Schatzamt als Pfand für den Transit von Waren auf dem Territorium der Ukraine, steht es auf der Website der Nationalbank.
„Dieser Schritt wurde unternommen, um den rechtlichen Rahmen mit dem Gesetz „Über die Regelung des gemeinsamen Transits und die Einführung eines nationalen elektronischen Transitsystems“ (in Kraft getreten am 25. März – Interfax Ukraine) in Einklang zu bringen“, erklärte die Nationalbank.
Dem Bericht zufolge legte die Nationalbank gesondert fest, bei Anlegung, Dividendenausschüttung und Rückzahlung von Anleihen und Schatzanweisungen des Landes in Fremdwährung seien in der Ukraine Abrechnungen in Fremdwährung zulässig, wenn dies im Wertpapierprospekt oder im Beschluss über die Ausgabe von Wertpapieren vorgesehen sei.
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