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Eine neue Grenzübergangsstelle zwischen der Ukraine und Rumänien ist in Betrieb

Am ersten Tag des Betriebs des Kontrollpunkts „Dyakovtsy-Rakovec“ wurden 145 Bürger kontrolliert, darunter 85 ukrainische Staatsangehörige, 56 rumänische Staatsangehörige, 2 italienische Staatsangehörige und 2 Staatsangehörige der Republik Moldau.

Wie Ruslan Zaparanyuk, Leiter der regionalen Militärverwaltung von Czernowitz, in Telegram unter Bezugnahme auf die Daten des staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine berichtet, haben auch an einem Tag 50 Fahrzeuge, darunter 47 Autos und 3 Kleinbusse, den neuen Kontrollpunkt passiert.

„Der Kontrollpunkt ist rund um die Uhr für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr (einschließlich Busse) geöffnet. Durch die Entscheidung der rumänischen Seite wird die Durchfahrt von Lastwagen vorübergehend nicht durchgeführt“, heißt es in der Erklärung.

Wie berichtet, kündigte Zaparanyuk am 10. Februar die Eröffnung des neuen internationalen Straßengrenzübergangs (IBCP) an der Grenze zu Rumänien „Dyakivtsi Rakovec“ an. Der Umbau des Kontrollpunkts begann 2015 im Rahmen des Projekts „Entwicklung der Grenzinfrastruktur zwischen der Ukraine und Rumänien im Rahmen des Programms Ukraine-Rumänien-Moldawien (2007-2013)“. Dann wurden die Arbeiten ausgesetzt und 2021 wieder aufgenommen.

NICHT-RESIDENTEN DER UKRAINE KÖNNEN BARGELD ALS PFAND AUF DIE KONTEN DER ZOLLBEHÖRDEN EINZAHLEN

Die ukrainische Nationalbank regelte die Möglichkeit für Nicht-Residenten zur Einzahlung von Fremdwährungen in bar auf die Konten der Zollbehörden bei einer autorisierten Bank oder bei einem Schatzamt als Pfand für den Transit von Waren auf dem Territorium der Ukraine, steht es auf der Website der Nationalbank.
„Dieser Schritt wurde unternommen, um den rechtlichen Rahmen mit dem Gesetz „Über die Regelung des gemeinsamen Transits und die Einführung eines nationalen elektronischen Transitsystems“ (in Kraft getreten am 25. März – Interfax Ukraine) in Einklang zu bringen“, erklärte die Nationalbank.
Dem Bericht zufolge legte die Nationalbank gesondert fest, bei Anlegung, Dividendenausschüttung und Rückzahlung von Anleihen und Schatzanweisungen des Landes in Fremdwährung seien in der Ukraine Abrechnungen in Fremdwährung zulässig, wenn dies im Wertpapierprospekt oder im Beschluss über die Ausgabe von Wertpapieren vorgesehen sei.

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