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Zypern hebt die Stempelsteuer ab und ändert die Immobiliensteuern

In Zypern sind seit dem 1. Januar 2026 Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Abwicklung von Immobilientransaktionen und die Besteuerung beim Verkauf von Vermögenswerten auswirken, wie aus den Erläuterungen zur Reform hervorgeht.

Eine wesentliche Vereinfachung für neue Transaktionen ist die vollständige Abschaffung der Stempelsteuer (Stamp Duty) für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2026 unterzeichnet werden. Früher wurde die Steuer auf der Grundlage des Transaktionsbetrags berechnet und erforderte separate Verfahren, jetzt wird sie für neue Verträge auf null gesetzt.

Außerdem wurden die lebenslangen Steuerabzüge für die Kapitalertragssteuer (CGT) überarbeitet, was die Steuerbemessungsgrundlage beim Verkauf von Immobilien durch natürliche Personen senken kann. Insbesondere wurden die Grenzen für den persönlichen Freibetrag, die Vergünstigungen für landwirtschaftliche Flächen und der Freibetrag für den Hauptwohnsitz (bei Erfüllung der Bedingungen und Vorlage der entsprechenden Unterlagen) erhöht. Diese Parameter gelten für Verträge, die ab 2026 abgeschlossen werden.

Ein separater Teil der Reform betrifft Transaktionen mit Anteilen an Unternehmen, die Immobilien besitzen. Die Schwelle, ab der der Verkauf von Aktien/Anteilen als Immobilientransaktion für CGT-Zwecke gilt, wurde gesenkt – dies erhöht die Anforderungen an die Steuerprüfung (Due Diligence) beim Kauf von Unternehmenshüllen mit Objekten in der Bilanz.

Darüber hinaus wurden die Vergünstigungen für den Austausch von Immobilien und Tauschgeschäfte in der Entwicklung erweitert (z. B. wenn Grundstücke an Bauträger im Austausch gegen fertige Objekte übertragen werden) und die Kontrolle der Einhaltung von Steuerverfahren verschärft: Bei bestehenden Schulden der Parteien kann die Übertragung von Eigentumsrechten blockiert werden, und die Steuerprüfungen werden strenger.

Nach Angaben des Departements für Landressourcen und Kataster von Zypern (DLS) haben ausländische Käufer (ohne zyprische Staatsbürger) im Jahr 2025 7.255 Kaufverträge (sale contracts) registriert, davon 4.809 Käufer aus Nicht-EU-Ländern; Die Anzahl der übertragenen Objekte (Transfers/Verkäufe) belief sich auf 4.195 (2.234 Käufer aus Nicht-EU-Ländern).
Die Top-Nationalitäten, die am häufigsten in den „Top Ten” vertreten sind: Russen, Briten, Israelis, Griechen, Rumänen, Chinesen, Ukrainer, Deutsche, Amerikaner und Libanesen (in Nikosia sind auch Australier und Bulgaren anzutreffen).

 

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