Ukraine soll das System des Monitorings der letztendlichen Eigentümer errichten, meint der Minister für Entwicklung der Wirtschaft, des Handels und der Landwirtschaft Timofey Milovanov.
„Wir brauchen das System des Monitorings zu errichten, damit alle den Zugang zu den letztendlichen Eigentümern haben. Jenen Staaten, die die letztendlichen Eigentümer nicht aufzudecken erlauben, sollen wir nicht gestatten (die landwirtschaftlichen Grundstücke zu kaufen – Interfax). Wenn wir nicht wissen, wer der letztendliche Eigentümer ist, also die reale Person, die kauft, egal ob ein Grundstück, oder einen Betrieb, so sollen wir es nicht zulassen (die Ankäufe – Interfax). Wir brauchen die letztendlichen Eigentümer zu kennen, und falls sie nicht transparent sind – zu beschlagnahmen oder einzuschränken“, – sagte er in den Wandelgängen der Konferenz in der Reform der Verwaltung der Bodenbeziehungen in Kyiv am Donnerstag.
Laut Worten von Milovanov besteht das Problem der letztendlichen Eigentümer in den unterschiedlichen Bereichen, und es soll nicht durch den Gesetzentwurf über den Umlauf der landwirtschaftlich genutzten Böden.
„Dieses Problem gibt es heute, es wird es morgen und übermorgen geben. Die Gesellschaft soll erreichen, dass die letztendlichen Eigentümer offen sind. Der Gesetzentwurf über den Umlauf der Böden wird es nicht lösen. Ich will dieses Problem wirklich lösen“, – verzeichnete er.
Außerdem, verzeichnete der Minister auf seiner Seite auf Facebook, dass die Hauptbestimmungen des Gesetzentwurfs über den Umlauf der landwirtschaftlich genutzten Böden die Möglichkeit des Ankaufs der landwirtschaftlichen Grundstücke von den ukrainischen natürlichen und juristischen Personen, den territorialen Gemeinden und dem Staat vorsehen.
Dabei wird den Kleinfarmern und den natürlichen Personen, die bis 500 ha Grundstücke kaufen, die finanzielle Unterstützung durch den Mechanismus der Entschädigung der Zinsen und mittels der sonstigen Arten der finanziellen Unterstützung bereitgestellt.
Die Rechtsverwaltungen warten auf die Anschaltung vom System für Vorladung von Verfahrensbeteiligten zur Gerichtsverhandlung über SMS-Nachrichten. Dieses System ist durch das Einheitliche informationelle Gerichtssystem vorgesehen und soll am 1. März gestartete werden.
Julija Stusowa, Oberjuristin, und Andrej Gradow, der Unterjurist, von der Rechtsanwaltkanzlei erzählten gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“, dass die neuen Fassungen von im Dezember 2017 in Kraft getreten Prozeßordnungen die Bestimmungen enthalten, die Benachrichtigung von Verfahrensbeteiligten umregeln.
Als Hauptnovität vom Benachrichtigungssystem gilt die allmähliche Einführung vom Einheitlichen informationellen Gerichtssystem. Dadurch können die Verfahrensbeteiligten und das betreffende Gericht die Verfahrensdokumente elektronisch umtauschen und das Gericht kann die Eröffnungsbeschlüsse und die Gerichtsvorladungen schicken.
Die Rechtsanwälte betonen, dass die SMS-Benachrichtigung von Verfahrensbeteiligten über die Gerichtsverhandlungen in den Straf- und Zivilprozessen seit 2013 funktioniert. Dabei soll das System, dadurch die Nachrichten gesendet werden, soll eine Nachricht oder Anruf erfassen. Als unbedingte Voraussetzung zur Anwendung von der SMS-Benachrichtigung gilt die schriftliche Erklärung von Verfahrenspartei sowie technische Möglichkeit vom Gericht, die Nachrichten zu senden.
„In der praktischen Umsetzung benachrichtigen die Gerichte die Verfahrensbeteiligen über die Gerichtsverhandlung durch E-Mail, sowie schicken die Beschlüsse und Gercihtsladungen an die von den Parteien in den Verfahrensdokumenten angegebenen Adressen und gleichzeitig per Post. Die betreffende Praktik verursachten die Änderungen, die in die neue Fassungen von den Prozessordnungen vorgenommen wurden“, erklärten Julija Stusowa und Andrej Gradow.
Nach der Aussage von Juristen setzen die geltenden Prozessordnungen voraus, dass die Klageschriften und Klageerwiderungen die Kontaktdaten, öffentliche E-Mail-Adresse und E-Mail-Adresse von Verfahrensbeteiligten und anderen Parteien unbedingt erhalten sollen. Wenn diese Informationen nicht angegeben sind, kann das verursachen, dass diese Klageschriften ausgesetzt werden können.
„Ausgehend von eigener Erfahrung können wir sagen, dass die E-Mail-Benachrichtigung über die Gerichtsverhandlungen sehr bequem ist und Zeit spart, die wir immer für Beschaffung von betreffenden Informationen beim Gericht brauchen“, betonte die Juristen von Evris.
Wie es schon mitgeteilt wurde, wird das Einheitliche informationelle Gerichtssystem am 1. März 2019 angelaufen und aus folgenden Untersystemen bestehen: einheitliches Call-Zentrum der Gerichtshoheit der Ukraine, einheitliches Untersystem für Verwaltung von Finanz-Wirtschaftsprozessen, öffentliche E-Mail-Adresse, Webseite „Gerichtshoheit der Ukraine“, einheitlicher staatlicher Register der Gerichtsbeschlüsse, Untersystem „Elektronische Gerichtsverhandlung“, Modul „Automatische Verteilung“ und Modul „Gerichtsstatistik“.
Ab 1. Januar 2019 läuft das Einheitliche informationelle Gerichtssystem im Testmodus.