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Immer mehr OnlyFans-Models erhalten in den USA ein „Talentvisum“

Soziale Influencer und Content-Ersteller auf Abonnementplattformen, darunter OnlyFans, beantragen in den USA zunehmend O-1B-Visa für Personen mit herausragenden Leistungen im Bereich der Kunst, berichtete die Financial Times.

Wie in der Veröffentlichung erwähnt, verwenden Anwälte in solchen Fällen digitale Kennzahlen – Publikum, Reichweite, Einnahmen und kommerzielle Kooperationen – als eine Möglichkeit, die „Bekanntheit” und den beruflichen Erfolg des Antragstellers zu bestätigen; auf dem Markt hat sich auch eine Nische von Anwälten gebildet, die sich speziell auf solche Anträge spezialisiert haben.

Dabei handelt es sich nicht um ein „neues Visum für Models”, sondern um die bestehende Kategorie O-1 (extraordinary ability/achievement), die in der Öffentlichkeit oft als „Talentvisum” bezeichnet wird. Die formalen Anforderungen dafür sind in den USCIS-Vorschriften und Bundesnormen festgelegt und enthalten kein separates Kriterium hinsichtlich der Anzahl der Follower – der Antragsteller muss seine herausragenden Fähigkeiten oder Leistungen durch die vorgesehenen Nachweise belegen.

Laut Statistiken des US-Außenministeriums haben die Konsulate im Geschäftsjahr 2024 19.457 O-1-Visa, 13.922 O-2-Visa (begleitende Fachkräfte) und 6.035 O-3-Visa (Familienangehörige) ausgestellt.

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