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Die Nationalbank hat den Banken erlaubt, ihre eigenen An- und Verkaufskurse für unbare Währungen festzulegen

Banken, die auf Wunsch ihrer Kunden Fremdwährungen nur innerhalb des offiziellen Wechselkurses der ukrainischen Nationalbank (+/- 1%) kaufen und verkaufen konnten, können diesen ab dem 3. Oktober unabhängig von dieser Beschränkung festlegen.
Die entsprechende Bestimmung ist im NBU-Vorstandsbeschluss Nr. 121 vom 2. Oktober über den Übergang zu einem Regime der gesteuerten Wechselkursflexibilität verankert, der den NBU-Vorstandsbeschluss Nr. 18 vom 24. Februar 2022, der das „Kriegsrecht“ abänderte.
„Sie haben unsere Änderungen des Beschlusses Nr. 18 richtig gelesen: Das heißt, es gibt jetzt keine Bindung an +1% mehr“, bestätigte der stellvertretende NBU-Gouverneur Yuriy Heletiy am Montag bei einem Briefing.

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