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Ukraine und EU verlängern „visafreien Verkehr“ um ein weiteres Jahr

Das Abkommen zwischen der Ukraine und der EU über die Liberalisierung des Gütertransports ist bis zum 30. Juni 2024 verlängert worden. Das im Juni 2022 unterzeichnete Dokument schaffte die Notwendigkeit ab, dass ukrainische Spediteure für den bilateralen und Transitverkehr in die EU-Staaten entsprechende Genehmigungen einholen müssen.
Wie der stellvertretende Premierminister und Leiter des Verkehrsministeriums Oleksandr Kubrakov auf Facebook mitteilte, wurde die entsprechende Vereinbarung auf der ersten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses des Abkommens über den Straßengüterverkehr getroffen.
„Während des ersten Jahres hat das Abkommen seine praktische Wirksamkeit bewiesen. Während der Laufzeit des Abkommens ist das Volumen des bilateralen und des Transit-Straßengüterverkehrs um mehr als 50 % gestiegen“, erklärte er.
Nach der Unterzeichnung des Abkommens am 29. Juni 2022 stieg die Zahl der Spediteure, die die Grenze zur EU überquerten, um 53 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021, und die Zahl der Grenzübertritte selbst nahm um 43 Prozent zu.
Der stellvertretende Premierminister hob das Potenzial für weiteres Wachstum hervor, insbesondere durch die gemeinsame Entwicklung der notwendigen logistischen Infrastruktur an der Grenze mit den europäischen Partnern. Er erinnerte daran, dass seit Beginn der groß angelegten Invasion zwei neue Grenzkontrollpunkte an der rumänischen Grenze sowie ein Kontrollpunkt an der temporären Infrastruktur für leere LKW an der Grenze zu Polen eröffnet wurden. Darüber hinaus wurde die Kapazität der Grenzübergangsstelle Krakivets-Korczewa erweitert und der Betrieb der Grenzübergangsstelle Jagodyn-Dorohusk an der Grenze zu Polen gestrafft.
„Die wirksame Umsetzung der ‚Visafreiheit im Verkehr‘ bringt uns unserem wichtigsten außenpolitischen Ziel näher – dem EU-Beitritt“, betonte Kubrakow.
Der stellvertretende Premierminister erinnerte daran, dass das Abkommen auch das Verfahren für die Anerkennung von Führerscheinen vereinfacht: Die Ukraine und die EU haben die Inhaber von Führerscheinen, die von einer der beiden Parteien ausgestellt wurden, von der Pflicht befreit, einen internationalen Führerschein zu besitzen.

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