Die Nationale Bank der Ukraine (NBU) hat den Auslandsbanken erlaubt, Währungskaufverträge miteinander mit der Abrechnung über Hryvnia abzuschließen, wobei die Verrechnung durch Korrespondenzkonten bei ukrainischen Banken vorgenommen werden soll – so die NBU.
„Von jetzt ab dürfen die Auslandsbanken, nicht nur die Währungskaufverträge mit beliebigen ukrainischen Banken für Hryvnia abzuschließen, unabhängig davon, bei welcher ukrainischen Bank ein Hryvnia-Korrespondenzkonto eröffnet wurde, sondern solche Transaktionen untereinander durchzuführen, wobei die Abrechnung über Korrespondenzkonten bei ukrainischen Banken.“ – teilte die Zentrale Bank mit.
Laut diesem Bericht soll so ein Schritt zum weiteren Anstieg des Wettbewerbs und Liquidität auf dem Interbankendevisenmarkt sowie zur Stärkung der Attraktivität des Anlagevermögens für ausländische Investoren beitragen“