Der Gesetzentwurf über Trauben und Weinerzeugnisse (Nr. 9139), den die Regierung am 22. März in die Werchowna Rada eingebracht hat, zielt auf die Umsetzung der einschlägigen EU-Verordnungen über Weinbau und Weinbereitung, önologische Verfahren, die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie die Verwendung und den Schutz geografischer Angaben von Weinen.
„Gleichzeitig zielt der Gesetzentwurf darauf ab, ein einheitliches staatliches Informationssystem „Weinbau- und Weinerzeugungsregister“ zu schaffen, das Informationen über Weinerzeuger, Weinerzeugnisse, Weinanbauflächen, obligatorische Erklärungen und andere durch dieses Gesetz vorgeschriebene Daten über Weinerzeugnisse enthält, die für eine effiziente Verwaltung und staatliche Unterstützung der Weinbau- und Weinerzeugungsindustrie erforderlich sind“, heißt es in der Begründung.
Das Dokument sieht die Einführung von Anforderungen für die Herstellung und den Verkehr von Weinen, Weinbau- und Weinerzeugnissen sowie aromatisierten Weinerzeugnissen mit geografischen Angaben vor, die den derzeitigen Vorschriften in der EU entsprechen. Insbesondere ist der Verschnitt von in der Ukraine erzeugtem Wein mit importiertem Wein sowie mit außerhalb der Ukraine erzeugtem Wein nicht erlaubt.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung für den Weinbau und die Weinherstellung im Rahmen der allgemeinen Gesetze „Über die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft“ und „Über die Besonderheiten der Versicherung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit staatlicher Unterstützung“ vor, wobei außer den Grundsätzen der Objektivität, Gleichheit und Verhältnismäßigkeit keine weiteren Einzelheiten genannt werden.
Das Dokument enthält auch Grundsätze für die Kontrolle der Weinproduktion vom Rebstock bis zum Endprodukt, definiert Kontrollinstitutionen und deren Befugnisse und legt Sanktionen fest, heißt es in der Begründung.