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Ukrainisches Parlament legalisiert Herstellung von GVO-Produkten

24 August , 2023  

Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung das Gesetz „Über die staatliche Regulierung gentechnischer Aktivitäten und die staatliche Kontrolle des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen und Produkte“ als Ganzes verabschiedet.

Der entsprechende Gesetzesentwurf Nr. 5839 wurde von 276 Volksabgeordneten in der Plenarsitzung am Mittwoch unterstützt, teilte ein Mitglied der Fraktion „Golos“ Jaroslaw Zheleznyak in Telegramm mit.

Laut der Erläuterung definiert das Dokument die rechtliche und organisatorische Grundlage für die staatliche Regulierung gentechnischer Aktivitäten, die Gewährleistung der ökologischen, genetischen, lebensmitteltechnischen und biologischen Sicherheit des Staates und die staatliche Kontrolle über das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und Produkten auf dem Markt.

Es definiert die Begriffe „gentechnisch veränderter Organismus“, „gentechnisch veränderte Produkte“, „gentechnisch veränderte Produkte als Lebensmittel“, führt die staatliche Registrierung von GVOs ein usw.

Bevor das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet wurde, wurde es dahingehend geändert, dass der Anbau und die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais sowie der Anbau von gentechnisch veränderten Zuckerrüben und Raps innerhalb von fünf Jahren verboten werden.

Das Dokument führt eine umfassende Regelung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen gentechnischer Aktivitäten durch die staatliche Aufsicht (Kontrolle) über die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und den Umsatz von gentechnisch veränderten Produkten ein.

Der Gesetzentwurf grenzt auch die Befugnisse der staatlichen Behörden ein, um eine Überschneidung der Funktionen im Bereich des Umgangs mit GVO zu vermeiden; verbessert das System der GVO-Risikobewertung im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt; führt europäische Mechanismen für die staatliche Registrierung von GVO ein; verbessert die Anforderungen an die Kennzeichnung von GVO-Produkten und führt Regeln für ihre Rückverfolgbarkeit ein; verstärkt die staatliche Kontrolle im Bereich des Umgangs mit GVO und legt die Haftung für Verstöße gegen die Rechtsvorschriften in diesem Bereich fest.

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