Eine der wichtigsten Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft ist es, die illegale Gegenwirkung bzw. den Druck auf die Wirtschaft zu nivellieren, berichtete ukrainische Generalstaatsanwältin Iryna Venediktova in einem Appell, der vom Pressedienst des Büros der Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht wurde.
„Bereits im Mai haben wir einen offenen und freimütigen Dialog mit dem Nationalen Reformrat und den Wirtschaftsverbänden aufgenommen. Es gab viele Hindernisse für Investoren, bei deren Überwindung die Generalstaatsanwaltschaft helfen konnte, zum Beispiel, die grundlose Schaffung von Problemen für Unternehmen durch die Strafverfolgungsbeamten zu stoppen und sicherzustellen, dass gegen Unternehmen begangene Straftaten wirksam und unverzüglich untersucht werden. Zu diesem Zweck wurde in der Generalstaatsanwaltschaft eine spezialisierte Abteilung geschaffen, die die Koordination aller Prozesse im Bereich des Investitionsschutzes übernommen hat. Die neue Abteilung hat die aktive Kommunikation mit dem Geschäftsumfeld fortgesetzt und begonnen, sich sofort mit den wichtigsten problematischen „Fällen“ im ganzen Land zu beschäftigen“, merkte Venediktova an.
Sie betonte, dass die Staatsanwälte in ständigem Kontakt mit dem Rat der Wirtschaftsombudsperson, dem Nationalen Reformrat, der Amerikanischen Handelskammer in der Ukraine, dem Europäischen Unternehmerverband, dem Ukrainischen Unternehmerrat, dem Steuerzahlerverband, dem Verband der ukrainischen Unternehmer, dem Arbeitgeberverband und anderen Organisationen zum Schutz von Investitionen in der Ukraine stehen. Insgesamt fanden mehr als 30 Treffen mit ihnen statt, die dazu führten, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Kontrolle über 80 übernahm.
„Nach der Analyse ihrer Probleme haben wir zwei Schlüsselprobleme erkannt, mit denen die Unternehmen konfrontiert sind. Die erste und die wichtigste sind verschiedene kriminelle Schemen der Besitznahme von Unternehmen: Betrug, Kapitalabzug durch Urkundenfälschung, Unternehmensplünderung durch Ummeldung ganzer Firmen als Scheinfirmen, Aneignung ihres Eigentums. Und wenn dies nicht wirksam von den Strafverfolgungsbehörden bekämpft wird, werden die Unternehmen nicht in die Wirtschaft des Staates investieren wollen, der die Investoren rechtlich nicht vor Straftaten schützen kann“, teilte die Generalstaatsanwältin mit