Mit dem Erlass des Obersten Staatlichen Veterinärinspektors der Ukraine vom 10. September 2020 wurden Beschränkungen für die Einfuhr von ASP-anfälligen Tieren, genetischem Material und daraus hergestellten Produkten aus der Bundesrepublik Deutschland in die Ukraine eingeführt.
Nach einer Mitteilung auf der Website des ukrainischen Staatlichen Dienstes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz wurde nach offiziellen Informationen der Europäischen Union (durch das Tierseuchenmeldesystem, ADNS) am 10. September 2020 in Deutschland (Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg,) ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen bestätigt.
Der Staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz stellte fest, dies sei der erste bestätigte Fall von ASF in Deutschland.
„Mit Rücksicht auf die Empfehlungen des Gesundheitskodex für Landtiere der OIE und der Gesetzgebung der Ukraine zur Verhinderung der Einschleppung des Erregers dieser Krankheit in das Hoheitsgebiet der Ukraine sind mit dem Erlass des Obersten Staatlichen Veterinärinspektors der Ukraine vom 10. September 2020 Beschränkungen für die Einfuhr von ASP-anfälligem Tieren, genetischem Material und daraus hergestellten Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Ukraine eingeführt worden (mit Ausnahme von Erzeugnissen, die der erforderlichen Behandlung gemäß den Anforderungen des Kodex unterzogen wurden)“, steht es in der Mitteilung des Staatlichen Dienstes.
Der Dienst betont, dass diese Informationen von Unternehmen und Betrieben berücksichtigt werden sollen, die beabsichtigen, lebende Schweine und deren Produkte aus Deutschland in die Ukraine zu importieren.
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