Die Nationalbank hat die erste Emission inländischer Staatsanleihen (OVGZ) – Benchmark OVGZ, die es den Banken ermöglichen wird, bis zu 50% der erhöhten Pflichtreserven zu bilden – diese Emission (ISIN UA4000227045) mit Fälligkeit am 7. August 2024 genannt, die das Finanzministerium erstmals am 3. Januar versteigert hat.
„Nach Schätzungen der NBU würde ein solcher Schritt eine aktivere Teilnahme der Banken am primären OVDP-Markt erleichtern und somit die Finanzierung des Haushaltsdefizits im Jahr 2023 durch Emissionen verhindern und einen Teil der freien Liquidität des Bankensystems absorbieren“, so die Zentralbank in einer Erklärung auf ihrer Website am Freitag.
Demnach hat die NBU den entsprechenden Beschluss Nr. 7 am 5. Januar angenommen, der am 10. Januar in Kraft treten wird.
Bei der ersten Auktion am 3. Januar kaufte nur ein einziger Käufer die Wertpapiere – allerdings sofort für 1,077 Mrd. UAH zu 19,25 % pro Jahr.
Wie bereits berichtet, kündigte die NBU am 8. Dezember an, dass sie ab dem 11. Januar den Mindestreservesatz für Girokonten (Sichteinlagen) in UAH und Fremdwährung um 5 Prozentpunkte anheben wird. – auf 5 % bzw. 15 % zu erhöhen und bis zu 50 % des Gesamtvolumens der Pflichtreserven aus Benchmark-OVDPs zu decken.
Die Pflichtreserven für den Zeitraum vom 11. Dezember 2022 bis zum 10. Januar 2023 belaufen sich auf 69,76 Mrd. UAH, während sich die Mittel der Banken in Einlagenzertifikaten auf rund 466 Mrd. UAH belaufen.
Nach Schätzungen der Nationalbank wird eine solche Entscheidung dem Finanzministerium ermöglichen, mindestens 50 Mrd. UAH zusätzlich anzuziehen.
In dem Memorandum mit dem IWF über das Überwachungsprogramm mit dem Direktorium heißt es, dass es sich bei über 60 % der Referenz-OVDPs um neue Wertpapiere handeln wird, während bis zu 40 % bereits auf dem Markt zirkulieren und eine Laufzeit nach dem 1. Januar 2024 haben werden.
Derzeit listet das Finanzministerium auf seiner Website 10 Emissionen von Referenz-OVDPs auf, von denen die Nationalbank bisher nur eine der oben genannten Neuemissionen anerkannt hat. Darüber hinaus listet das MoF drei weitere Emissionen auf, die 2023 fällig werden, drei im Jahr 2024: im Februar, Mai und Oktober, und je eine im Jahr 2025 (im Februar), 2026 (im Mai) und 2027 (im Mai).