Ein überarbeiteter Gesetzesentwurf über Steuererhöhungen in Kriegszeiten (Nr. 11416-d) wurde am Freitag in der Werchowna Rada registriert, wie die Website des Parlaments berichtet.
Der Text des Gesetzentwurfs zur Änderung des ukrainischen Steuergesetzes über die Besteuerung während des Kriegszustandes ist auf der Website noch nicht verfügbar.
Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten Danylo Hetmantsev und Andriy Motovylovets (Fraktion Diener des Volkes) und Oleksandr Lukashev (Fraktion Wiederherstellung der Ukraine) verfasst.
Wie berichtet, hat der parlamentarische Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada empfohlen, den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Steuersätze als Grundlage anzunehmen.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Hetmantsev sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung des Militärsteuersatzes von 1,5 % auf 5 % vor, wobei die Militärsteuer für Einzelunternehmer der Gruppe III auf 1 % des Einkommens und für Einzelsteuerzahler der Gruppen I, II und IV auf 10 % des Mindestlohns festgesetzt wird.