Polen wird ab dem 1. November 2025 die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in Sammelunterkünften einstellen, mit Ausnahme von Angehörigen sogenannter geschützter Gruppen: Rentner, schwangere Frauen und Menschen mit Behinderungen. Dies berichtet der polnische Rundfunk unter Berufung auf einen Beschluss des polnischen Ministerrats vom 16. Juli.
Laut der Pressesprecherin der Woiwodschaft Masowien, Joanna Bahanek, hat jeder ukrainische Staatsbürger Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft in Notunterkünften für 120 Tage nach seiner Ankunft in Polen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt eine Phase der finanziellen Beteiligung, d. h. der Zuzahlungen für Unterkunft und Verpflegung.
„Bereits mehr als die Hälfte der Bewohner von Sammelunterkünften zahlen einen Teil ihrer Unterkunftskosten selbst. Nach dem 1. November werden diese Unterkünfte ausschließlich für ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen“, erklärte Bahanek.
Nach Angaben der Behörden leben derzeit etwa 3.000 Ukrainer in der Woiwodschaft Masowien, während nur etwa 1.000 Plätze zur Verfügung stehen.
Für die übrigen Bürger der Ukraine planen die polnischen Behörden die Einführung des Programms „Wspólnie do niezależności“ („Gemeinsam zur Unabhängigkeit“), das Folgendes vorsieht:
Es wird erwartet, dass das Programm eine schrittweise Anpassung und den Übergang vom System der staatlichen Unterstützung zu einem Modell des selbstständigen Lebens ermöglichen wird.