Der portugiesische Präsident Marcelo Rebelo de Sousa hat die Neufassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes unterzeichnet, die die Einbürgerungsbedingungen für Ausländer erheblich verschärft. Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Diário da República in Kraft.
Die wichtigste Änderung betrifft die Aufenthaltsdauer, die für die Beantragung der Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Für die meisten Ausländer verlängert sich diese von 5 auf 10 Jahre, für Bürger aus EU-Ländern und den portugiesischsprachigen Ländern der Gemeinschaft auf 7 Jahre. Zudem beginnt die Frist nicht mehr mit der Einreichung des Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern mit dem Datum der Ausstellung der ersten Aufenthaltskarte.
Die Reform führt zudem zusätzliche Integrationsanforderungen ein. Antragsteller müssen ihre Portugiesischkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen, einen Test zu Kultur, Geschichte sowie den Rechten und Pflichten der Bürger absolvieren, ihr Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen bekunden, über ausreichende Existenzmittel verfügen und keine schwerwiegenden Vorstrafen haben.
Ein separater Teil der Reform, der sich auf den möglichen Verlust der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten bezieht, wird derzeit noch vom Verfassungsgericht geprüft. Zuvor hatte das Gericht bereits eine Reihe von Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt, die sich auf die automatische Verweigerung der Staatsbürgerschaft und unklare Gründe für deren Entzug bezogen.
Für Ausländer, die Portugal als eine der schnellsten EU-Länder für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch legalen Aufenthalt betrachteten, bedeutet die Reform eine drastische Verlängerung des Planungshorizonts. Besonders spürbar könnte sich dies auf Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung und Investoren im Rahmen des Golden-Visa-Programms auswirken: Das Aufenthaltsprogramm selbst bleibt nach vorliegenden Informationen unverändert, doch der Weg vom Aufenthaltsrecht zur Staatsbürgerschaft wird länger.
Die Verschärfung der Vorschriften erfolgt vor dem Hintergrund eines raschen Anstiegs der Zahl der Ausländer in Portugal. Nach Angaben der AIMA lebten Ende 2024 mehr als 1,5 Millionen ausländische Staatsbürger im Land, was etwa doppelt so viel ist wie drei Jahre zuvor. Die größte Gruppe bilden Brasilianer – mehr als 450.000 legale Einwohner.
Nach verfügbaren Schätzungen gehören zu den größten Gruppen von Ausländern in Portugal auch Staatsangehörige aus Indien, Angola, der Ukraine, Kap Verde, Nepal, Bangladesch, Großbritannien, Guinea-Bissau und Pakistan. Nach Angaben, die unter Berufung auf vorläufige Statistiken der AIMA für das Jahr 2024 genannt werden, wurde die Zahl der Ukrainer in Portugal auf etwa 79.200 Personen geschätzt. Was den vorübergehenden Schutz betrifft, so lebten laut Daten des Prague Process im Februar 2025 etwa 56.700 Ukrainer mit dem Status des vorübergehenden Schutzes in Portugal. Nach einigen Schätzungen könnte die Zahl der Ukrainer in Portugal bis zu 300.000 Menschen erreichen.