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Argentinien hat die Einführung des Programms zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ausgesetzt

23 April , 2026  

Argentinien hat die praktische Einführung des Programms zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ausgesetzt, nachdem die internationale Ausschreibung zur Auswahl eines Beraters, der das Betriebsmodell des Programms entwickeln und umsetzen sollte, annulliert wurde. Das Wirtschaftsministerium des Landes hat die Ausschreibung für Beratungs- und technische Dienstleistungen für das Programm „Citizenship by Investment“ annulliert, wie aus den offiziellen Ausschreibungsunterlagen hervorgeht.
Es handelt sich dabei nicht um die Aufhebung der rechtlichen Grundlage des Programms selbst, sondern um die Aussetzung seines Starts. Die Grundlage für den Mechanismus wurde zuvor durch den Erlass Nr. 524/2025 des argentinischen Präsidenten Javier Milei geschaffen. Das Dokument ermöglichte es Ausländern, die eine „bedeutende Investition“ getätigt hatten, über eine spezielle Behörde beim Wirtschaftsministerium einen Antrag auf argentinische Staatsbürgerschaft zu stellen.
Für die praktische Umsetzung hatten die Behörden im Dezember 2025 eine internationale Ausschreibung für „Beratungs- und technische Dienstleistungen“ für das Programm „Citizenship by Investment“ veröffentlicht. Genau diese Ausschreibung wurde nun annulliert.
Fachkreise, die die Investitionsmigration verfolgen, stellen fest, dass nach der Absage der Ausschreibung die Parameter des Programms, einschließlich der endgültigen Investitionsanforderungen und des Starttermins, erneut ungewiss sind.
Zuvor wurde erwartet, dass Argentinien eines der ersten Länder Lateinamerikas mit einem eigenständigen Modell für die Staatsbürgerschaft durch Investitionen werden würde. Nun wird der Start jedoch aller Voraussicht nach zumindest bis zur Überarbeitung der Organisationsstruktur und der erneuten Auswahl des Betriebsmodells für das Programm verschoben.

 

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