Die Schweiz hat ihre Sanktionslisten gegen Russland und Belarus erweitert und sich damit teilweise dem 20. Sanktionspaket der Europäischen Union angeschlossen, das als Reaktion auf den anhaltenden Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verabschiedet wurde.
Wie die Schweizer Regierung mitteilte, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung am 22. Mai die Sanktionslisten gegen Russland und Belarus erweitert.
Von den neuen Beschränkungen sind weitere 115 natürliche und juristische Personen betroffen. Gegen sie werden das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln verhängt. Natürlichen Personen ist zudem die Einreise in die Schweiz sowie die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet untersagt.
Die Schweizer Regierung präzisierte, dass die neuen Sanktionen insbesondere Personen und Organisationen betreffen, die mit dem russischen Militär-Industrie-Komplex und dem Energiesektor in Verbindung stehen.
Im Handelsbereich führt die Schweiz verschärfte Exportkontrollen für weitere 60 Unternehmen ein, darunter auch Strukturen in Drittländern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lieferung von Gütern, die für den russischen militärisch-industriellen Komplex von entscheidender Bedeutung sind, zu verhindern.
Bern hat sich zudem einigen EU-Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“ angeschlossen. Die Beschränkungen gelten nun für weitere 46 Schiffe: Für diese werden Verbote für den Kauf, den Verkauf und die Erbringung von Dienstleistungen verhängt. Gleichzeitig wurden gemäß dem EU-Beschluss die zuvor geltenden Verbote für 11 Schiffe aufgehoben.
Zudem hat die Schweiz ein Verbot für Geschäfte mit zwei russischen Häfen und einem Hafen in einem Drittland verhängt, die für den Transport russischer Erdölprodukte genutzt werden.
Gleichzeitig hat die Schweiz sieben Unternehmen aus einem Drittland, die in den EU-Beschlüssen aufgeführt waren, vorerst nicht in die Sanktionsliste aufgenommen. In Bern erklärte man, dass operative Maßnahmen ergriffen würden, um eine Umgehung der Sanktionen zu verhindern.