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Marine Le Pen darf 2027 an den Präsidentschaftswahlen in Frankreich teilnehmen

8 Juli , 2026  

Am 7. Juli milderte das Pariser Berufungsgericht die Strafe gegen die Vorsitzende des französischen „Rassemblement National“, Marine Le Pen, im Fall der zweckentfremdeten Verwendung von Mitteln des Europäischen Parlaments, was ihr faktisch die Möglichkeit eröffnet, an den Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Jahr 2027 teilzunehmen.

Das Gericht bestätigte das Urteil wegen der zweckentfremdeten Verwendung von EU-Mitteln, verkürzte jedoch das Verbot, gewählte Ämter zu bekleiden, von fünf Jahren auf 45 Monate, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Die restlichen 15 Monate gelten bereits als verbüßt, sodass Le Pen wieder das Recht erhält, zu kandidieren.

Zudem verurteilte das Gericht sie zu drei Jahren Freiheitsentzug, davon zwei Jahre auf Bewährung, wobei ein Jahr unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßt werden muss. Laut Le Monde wurde gegen sie außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt.

Nach der Urteilsverkündung erklärte Le Pen, sie werde an den Präsidentschaftswahlen 2027 teilnehmen und das Urteil vor dem französischen Kassationsgericht anfechten. Nach Angaben von Reuters und AP könnte die Kassationsbeschwerde die Vollstreckung des Teils der Strafe, der mit der elektronischen Überwachung verbunden ist, aussetzen, was es ihr ermöglichen würde, ihren Wahlkampf ohne unmittelbare Einschränkungen dieser Art zu führen.

Der Fall steht im Zusammenhang mit der Verwendung von Mitteln des Europäischen Parlaments in den Jahren 2004–2016. Die Ermittlungsbehörden behaupteten, dass Gelder, die für die Bezahlung der Assistenten von Europaabgeordneten bestimmt waren, zur Finanzierung von Parteimitarbeitern in Frankreich verwendet wurden. Le Pen bestreitet ihre Schuld und bezeichnet den Fall als politisch motiviert.

Das ursprüngliche Urteil, das im März 2025 gefällt wurde, hätte ihre Teilnahme am Präsidentschaftswahlkampf gefährdet, da ein fünfjähriges Verbot der Ausübung gewählter Ämter sie faktisch aus dem Rennen genommen hätte. Im „Rassemblement National“ wurde für diesen Fall die Möglichkeit einer Kandidatur von Jordan Bardella in Betracht gezogen, doch nach der Entscheidung des Berufungsgerichts bleibt Le Pen erneut die Hauptkandidatin.

Die Präsidentschaftswahlen in Frankreich sollen 2027 stattfinden. Der amtierende Präsident Emmanuel Macron kann nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren, weshalb der Wahlkampf bereits als einer der offensten der letzten Jahre gilt. Durch die Teilnahme von Le Pen behält die „Nationale Vereinigung“ ihren Status als einer der wichtigsten Akteure im bevorstehenden Wahlkampf.

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