Die neuseeländische Einwanderungsbehörde hat die Möglichkeiten für ausländische Unternehmer erweitert, die ein „Business Investor Work Visa“ beantragen möchten. Die Änderungen traten am 6. Juli 2026 in Kraft und betreffen die Liste der zulässigen Geschäftsarten, die Struktur der Vereinbarungen sowie die Quellen des Investitionskapitals.
Antragstellern ist es nun gestattet, Franchise-Unternehmen zu erwerben, die den festgelegten Anforderungen entsprechen. Zuvor galten Franchise-Unternehmen im Rahmen dieses Programms nicht als zulässiges Investitionsobjekt.
Investoren haben zudem das Recht erhalten, ein ausgewähltes Unternehmen über eine in Neuseeland registrierte juristische Person zu erwerben, die im Land steuerlich ansässig ist. Darüber hinaus können zur Finanzierung des Kaufs nun geschenkte Gelder oder Vermögenswerte verwendet werden, sofern deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen wird.
Die Behörden begründen die Änderungen mit dem Bestreben, die Einwanderungsanforderungen an die gängige Geschäftspraxis anzupassen und das Spektrum der verfügbaren Investitionsmöglichkeiten zu erweitern. Es wird erwartet, dass die Reform die Einbindung von ausländischem Kapital, Managementerfahrung und internationalen Geschäftsbeziehungen in neuseeländische Unternehmen vereinfachen wird.
Das „Business Investor Work Visa“ wurde am 24. November 2025 für Unternehmer eingeführt, die bereit sind, ein bereits in Neuseeland tätiges Unternehmen zu erwerben und persönlich zu leiten. Das Visum ist bis zu vier Jahre gültig und kann als Grundlage für die spätere Erlangung des Aufenthaltsstatus dienen.
Das Programm sieht zwei Investitionsoptionen vor. Bei einer Investition ab 1 Million neuseeländischen Dollar kann der Investor nach drei Jahren der Unternehmensführung ein Aufenthaltsvisum beantragen. Eine Investition ab 2 Millionen neuseeländischen Dollar ermöglicht die Inanspruchnahme eines beschleunigten Verfahrens und die Beantragung des Aufenthaltsstatus bereits nach 12 Monaten. Dabei muss der Unternehmer das erworbene Unternehmen mindestens drei Jahre lang weiterführen, einschließlich des Zeitraums nach Erhalt des Aufenthaltsvisums.
Neben der Hauptinvestition muss der Antragsteller nachweisen, dass er über mindestens 500.000 neuseeländische Dollar an Rücklagen für den Lebensunterhalt und den Unterhalt seiner Familie verfügt. Das Alter des Bewerbers darf 55 Jahre nicht überschreiten. Außerdem sind mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in der Unternehmensführung oder in einer Führungsposition sowie Englischkenntnisse erforderlich. Die Kosten für die Antragstellung beginnen bei 12.380 neuseeländischen Dollar.
Das zu erwerbende Unternehmen muss seit mindestens fünf Jahren in Neuseeland tätig sein und mindestens fünf Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Der Wert der Transaktion, ohne Berücksichtigung der Immobilienkosten und der GST, muss mindestens 1 Mio. neuseeländische Dollar betragen, und der Anteil des Investors am Unternehmen muss mindestens 25 % betragen.
Nach dem Erwerb ist der Unternehmer verpflichtet, sich aktiv an der Unternehmensführung zu beteiligen, mindestens fünf Arbeitsplätze zu erhalten und mindestens einen zusätzlichen festen Arbeitsplatz für einen neuseeländischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaffen. Für den Übergang zu einem Aufenthaltsvisum ist es erforderlich, sich mindestens 184 Tage im Jahr im Land aufzuhalten.
Der Wert der im Besitz des Unternehmens befindlichen Immobilien wird nicht auf die Mindestinvestitionssumme angerechnet. Das bedeutet, dass der Erwerb eines Unternehmens zusammen mit einer teuren Immobilie oder einem Grundstück allein noch keine Erfüllung der finanziellen Anforderungen des Programms garantiert. Der Wert des operativen Geschäfts wird separat bewertet.
Nach Angaben der Fachzeitschrift „Investment Migration Insider“, die sich auf einen Vertreter einer neuseeländischen Einwanderungsagentur beruft, wurde von November 2025 bis März 2026 nur ein einziges „Business Investor Work Visa“ genehmigt.
Das „Business Investor Work Visa“ unterscheidet sich vom „Active Investor Plus“-Programm. Ersteres richtet sich an Unternehmer, die ein bestehendes Unternehmen erwerben und persönlich leiten. „Active Investor Plus“ richtet sich vorwiegend an vermögende Investoren und sieht Investitionen ab 5 Millionen neuseeländischen Dollar in der Kategorie „Growth“ oder ab 10 Millionen neuseeländischen Dollar in der Kategorie „Balanced“ vor, ohne dass eine operative Leitung eines bestimmten Unternehmens erforderlich ist.