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Die Türkei hat ein Verfahren zum Entzug der Staatsbürgerschaft von Hunderten ausländischer Investoren eingeleitet

5 August , 2026  

Die türkischen Behörden haben ein Verfahren zum Entzug der Staatsbürgerschaft von 687 Ausländern eingeleitet, die nach Angaben der Ermittlungsbehörden türkische Pässe unter Verwendung fiktiver Immobiliengeschäfte und gefälschter Gutachten erhalten haben. Die Information stammt ursprünglich aus einer Erklärung des türkischen Justizministers Akin Gürlek, die am 4. August 2026 veröffentlicht wurde. Die Aktion wurde vom Büro zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul koordiniert. Die Ermittlungsmaßnahmen fanden gleichzeitig in 16 Provinzen des Landes statt.
Den Ermittlungsergebnissen zufolge erwarben die Beteiligten des Betrugsnetzes vergleichsweise preiswerte Immobilien und erhöhten anschließend mithilfe gefälschter Gutachten deren Wert künstlich auf den Mindestschwellenwert, der für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Die Transaktionen wurden durch fiktive Banküberweisungen begleitet, die den Anschein von eingehenden Investitionen erweckten.
Infolgedessen flossen nach Schätzungen der türkischen Behörden rund 2,5 Milliarden türkische Lira – das entspricht etwa 52 Millionen US-Dollar –, die von ausländischen Antragstellern hätten investiert werden müssen, nicht ins Land.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden Haftbefehle gegen 90 Personen erlassen, 72 Verdächtige wurden bereits festgenommen. Der Staat hat sieben Unternehmen unter Kontrolle gestellt, die möglicherweise mit dem Betrugsmanöver in Verbindung stehen. Zudem wurden 1.045 Immobilien, ein Hotel in Bodrum, 15 Fahrzeuge, eine Yacht sowie Guthaben auf zehn Bankkonten beschlagnahmt.
Wichtig ist, dass es sich bislang nicht um einen automatischen und sofortigen Entzug der Pässe handelt, sondern um den Beginn eines rechtlichen Verfahrens. Die Staatsbürgerschaft wird widerrufen, sobald bestätigt ist, dass ein bestimmter Antragsteller sie auf der Grundlage gefälschter Dokumente oder einer Transaktion erhalten hat, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Das Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen besteht in der Türkei seit 2017. Derzeit kann ein Ausländer einen türkischen Pass beantragen, wenn er eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar erwirbt. Die Immobilie darf drei Jahre lang nicht verkauft werden, ihr Wert muss von einem zugelassenen Gutachterunternehmen bestätigt werden, und die Zahlung muss über das Bankensystem erfolgen. Alternative Optionen sehen Investitionen oder eine Bankeinlage ab 500.000 US-Dollar vor.
Das Justizministerium, die Staatsanwaltschaft Istanbul und die türkischen Medien haben bislang nicht mitgeteilt, aus welchen Ländern die ursprünglich 687 Betroffenen stammten. Daten über frühere Teilnehmer des Investitionsprogramms und ausländische Käufer türkischer Immobilien lassen jedoch Rückschlüsse auf Gruppen zu, die solche Dienstleistungen potenziell häufiger in Anspruch genommen haben könnten.
In den Jahren 2018 bis 2021 erhielten rund 19.600 Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft im Rahmen des Investitionsprogramms. Zu den wichtigsten Herkunftsländern der Antragsteller zählten der Iran, der Irak, Afghanistan und Russland, und seit 2022 haben ukrainische und russische Staatsbürger ihre Käufe von türkischen Immobilien deutlich gesteigert und sind damit zu den auffälligsten Gruppen von Bewerbern für die Investitionsbürgerschaft geworden.
Laut offiziellen Statistiken des türkischen Statistikamtes TÜİK erwarben Russen im Jahr 2025 in der Türkei 3.649 Wohnimmobilien, iranische Staatsbürger 1.878 und ukrainische Staatsbürger 1.541. Genau diese drei Länder belegten die ersten Plätze unter den ausländischen Käufern türkischer Wohnimmobilien. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2026 fort. Im Juni erwarben russische Staatsbürger 381 Wohnimmobilien, während Ukrainer und Iraner jeweils 170 Objekte kauften.
Ausgehend von diesen Daten ist es am wahrscheinlichsten, dass sich unter den 687 überprüften Investoren Staatsangehörige aus Russland, dem Iran und der Ukraine befinden, die gleichzeitig zu den größten Immobilienkäufern und den aktivsten Nutzern des Programms zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investition zählen. Zu den Betroffenen könnten auch Personen aus dem Irak und Afghanistan gehören, die das Programm in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen haben.
Zusätzliche Risiken können für Ehepartner und Kinder der Investoren entstehen, wenn diese die Staatsbürgerschaft als Familienangehörige des Hauptantragstellers erhalten haben. Die türkischen Behörden haben bislang nicht präzisiert, ob solche Angehörigen in der angekündigten Zahl von 687 Personen enthalten sind und ob ihr Status automatisch oder im Rahmen gesonderter Verfahren überprüft wird. Die Ermittlungen werden wahrscheinlich zu verstärkten Überprüfungen von Bewertungsunternehmen, Banküberweisungen, Vermittlern und der Herkunft der Mittel führen. Für neue Antragsteller könnte dies eine längere Bearbeitungszeit und zusätzliche Anforderungen bedeuten, bedeutet jedoch nicht, dass das Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen eingestellt wird.

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