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In der Ukraine wird die obligatorische Angabe der IMEI-Nummer von Mobiltelefonen bei der Einfuhr eingeführt

4 August , 2026  

In der Ukraine wird derzeit die obligatorische Angabe der IMEI-Nummer von Mobiltelefonen bei der Einfuhr eingeführt; der entsprechende Erlass wurde bereits vom Finanzministerium unterzeichnet, teilte Artem Schewtschenko, Generaldirektor von „Citrus“, mit.
„Meiner Meinung nach ist dies die wichtigste Entscheidung für den ukrainischen Mobilfunkmarkt in den letzten Jahren. Der Erlass wurde bereits vom Finanzministerium der Ukraine unterzeichnet und vom Justizministerium der Ukraine registriert. Das bedeutet, dass die Entscheidung bereits getroffen wurde und nun die Phase der praktischen Umsetzung beginnt“, teilte er auf LinkedIn mit.
Schewtschenko fügte hinzu, dass diese Regeländerung nach Einschätzung des Amtes für Wirtschaftssicherheit (BEB) jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 5 Mrd. UAH für den Staatshaushalt sichern und die Möglichkeiten für den „grauen“ Import von Smartphones erheblich einschränken könnte. Das Team von „Citrus“ war aktiv an den Beratungen mit dem BEB zu dieser Initiative beteiligt und erörterte technische Aspekte der Umsetzung sowie Mechanismen, die dazu beitragen werden, das neue System so effektiv wie möglich zu gestalten.
Bislang wurde die IMEI bei der Zollabfertigung nicht angegeben, weshalb der Staat nicht in der Lage war, den Weg eines bestimmten Mobiltelefons vom Zeitpunkt seiner Einfuhr bis zum Verkauf an den Endkunden nachzuverfolgen.
„Nun ist der Grundstein für ein solches System gelegt. Der erste Schritt ist die obligatorische Angabe der IMEI bei der Einfuhr. Der nächste Schritt soll die Angabe der IMEI auf dem Steuerbeleg sein. An diesem Mechanismus arbeitet die BEB bereits gemeinsam mit dem Finanzministerium der Ukraine und dem Staatlichen Steuerdienst der Ukraine. Praktisch bedeutet dies, dass jeder Weg eines Mobiltelefons vom Zeitpunkt des Grenzübertritts bis zum Verkauf nachverfolgt werden kann. Nach der vollständigen Umsetzung dieses Mechanismus wird der legale Verkauf von Mobiltelefonen, bei denen die bei der Einfuhr angegebene IMEI nicht mit der auf dem Steuerbeleg angegebenen IMEI übereinstimmt, praktisch unmöglich sein“, erklärte Schewtschenko.

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