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Das Staatliche Statistikamt hat nach zweijähriger Pause die Bußgelder für die statistische Berichterstattung wieder eingeführt

14 August , 2026  

Das Staatliche Statistikamt der Ukraine hat im Jahr 2025 die Verhängung von Bußgeldern für Verstöße bei der Einreichung statistischer Berichte wieder aufgenommen, nachdem in den Jahren 2023 und 2024 kein entsprechender Beschluss ergangen war.

Nach Angaben von Opendatabot erließ das Staatliche Statistikamt im Jahr 2025 30 Bescheide in Höhe von insgesamt 5,1 Tausend UAH. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es 21, in den Jahren 2023–2024 hingegen kein einziger.

Die Rückerstattung der Bußgelder steht im Zusammenhang mit der Wiedereinführung der obligatorischen statistischen und finanziellen Berichterstattung. Das Staatliche Statistikamt teilte offiziell mit, dass die Abgabe von Berichten ab dem 5. Juli 2025 für Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen und Unternehmer, die in die staatlichen statistischen Erhebungen einbezogen sind, wieder verpflichtend ist.

Unternehmen, die Kriegsvergünstigungen in Anspruch genommen und in den Jahren 2022–2025 die erforderlichen Angaben nicht vorgelegt hatten, mussten die aufgelaufenen Berichte innerhalb von drei Monaten – bis zum 5. Oktober 2025 – nachreichen. Gleichzeitig wurden die üblichen Fristen für die Einreichung der laufenden Berichte wieder in Kraft gesetzt.

Dabei erwies sich die Praxis der Verhängung von Bußgeldern im Jahr 2025 als äußerst ungleichmäßig verteilt. Alle 30 Bußgeldbescheide entfielen auf nur fünf Regionen: Je acht erhielten die Befragten in den Oblasten Winnyzja, Transkarpatien und Iwano-Frankiwsk, fünf in der Oblast Mykolajiw und einen in der Oblast Luhansk.

Für die Nichtvorlage statistischer Daten, die Nichteinhaltung von Fristen sowie die Übermittlung unrichtiger oder unvollständiger Informationen ist eine verwaltungsrechtliche Haftung vorgesehen. Nach Angaben von Opendatabot beträgt die Geldbuße für Amtsträger und Einzelunternehmer 170–255 UAH und kann bei wiederholten Verstößen höher ausfallen.

Im Jahr 2026 bleibt die Berichtspflicht weiterhin bestehen. Das Staatliche Statistikamt hat einen separaten Berichtszeitplan für das Jahr 2026 veröffentlicht und bietet Unternehmen die Möglichkeit, die erforderlichen Formulare über den Dienst „Meine Berichterstattung“ zu überprüfen.

Quelle: Opendatabot, Veröffentlichung vom 14. August 2026; Staatlicher Statistikdienst der Ukraine.

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