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AB 1. JULI SIND DIE PARKPLÄTZE AUF DEN BETRIEBENEN DÄCHERN VON EVZ ZU ENTWERFEN

8 Juli , 2019  

Die Änderungen in die staatlichen Bauvorschriften über das Entwerfen von den Parkplätzen auf den betriebenen Dächern von den Einkaufs-und Vergnügungszentren (EVZ) traten in Kraft ab 1. Juli 2019, teilte der Pressedienst vom stellvertretenden Minister für Regionalentwicklung, den Bau und die Wohnungs- und Kommunalwirtschaft Lew Parzhaladse mit.
„Laut den Änderungen in die Bauvorschriften über das Entwerfen von den Parken und Garagen sind die Parkplätze auf den betriebenen Dächern von öffentlichen Gebäuden und Anlagen zu bauen. Beispielweise, auf den Einkaufs- und Einkaufs-und Vergnügungszentren, Verwaltungs- und anderen Gebäuden. Als Ausnahme gelten die Kindergarten, Schule und Gebäuden von Krankenhäuser mit den Bettzimmern. Die Norm trat in Kraft am 1. Juli“, teilt der Staatsdienst für Statistik mit.
Solche Parken sollen über die Notausgänge verfügen, sowie die Forderungen von den staatlichen Bauvorschriften „Planung und Bebauung von Territorien“ im Sinne der Brandschutzentfernung bis zur anschließenden Bebauung und die von der Verordnung für Stromanlageneinstellung genügen. Dabei sind die provisorischen Abdeckungen für Autos am solchen Orten verboten.

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