Die Mehrheit der Ukrainer meinen, dass die Frage über den Verkauf der landwirtschaftlich genutzten Böden im gesamtukrainischen Referendum (69%) gelöst werden soll, und im Fall der Durchführung eines solchen Referendums würde mehr als Hälfte gegen den Verkauf des Bodens abstimmen, zeugen die Resultate der Meinungsumfrage, die die Gesellschaft Research & Branding Group vom 25. Oktober bis zum 5. November durchführte.
Laut den am Dienstag veröffentlichten Resultaten der Meinungsumfrage, wenn in der allernächsten Zeit ein Referendum stattfinden würde, so würden für den Verkauf des landwirtschaftlich genutzten Bodens 27% der Ukraine, und gegen – 54% abstimmen. Jeder fünfte Ukrainer (19%) würde an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Zugleich, tritt die überwiegende Mehrheit der Ukrainer (81%) ausdrücklich gegen den freien Kauf und Verkauf der landwirtschaftlichen Böden, darunter von den Ausländern, entgegen.
Dabei nehmen die Befragten nichteindeutig die Möglichkeit des freien Kaufs und Verkaufs der landwirtschaftlichen Böden ausschließlich von den Bürgern der Ukraine an: 47% stimmen zu, und 40% sind dagegen.
Der Präsident der Ukraine Vladimir Zelenskiy unterzeichnete das Gesetz über die Eintragung der Änderungen in das Zollgesetzbuch der Ukraine über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums bei der Beförderung der Waren über die Grenze der Ukraine, welches der Oberste Rat am 17. Oktober annahm und welches die Gesetzgebung der Ukraine in diesem Bereich den Standarten und der EU-Praxis nähert.
„Die Realisierung des Gesetzes stärkt den Kampf gegen die Nachahmungswaren, beschleunigt die Beförderung über die Zollgrenze der Ukraine und die Zollabfertigung der Originalwaren, wird die Entwicklung des internationalen Handels und die Erhöhung der Investitionsanziehungskraft der Ukraine fördern“, – so die Seite des Staatschefs.
Währungskurse für Kartengeschäfte mit Stand vom 6. Dezember
Daten: „Interfax-Ukraine“ nach den Informationen auf der Webseite der ukrainischen Banken
Der Oberste Rat unterstütze in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf Nr. 0953 „Über die Eintragung der Änderungen in einige Gesetzgebungsakte der Ukraine bzgl. der Harmonisierung der Gesetzgebung im Bereich der vergleichenden Werbung mit dem Recht der Europäischen Union“, womit erlaubt wird, in der Werbungsproduktion eigene Ware mit der Produktion des Konkurrenten offen zu vergleichen.
Jetzt in seiner Werbungsproduktion darf der Hersteller die Abbildungen, die Verweise auf die Ware, die Handelsmarken oder die sonstigen Bezeichnungen, unter welchen die Ware hergestellt wird, nämlich die Ware, mit welcher vergleicht wird, sowie die Benennung des Konkurrenten, die Tätigkeit zu nutzen.
In dem verabschiedeten Gesetz ist eine deutliche Liste der Bedingungen angeführt, unter Einhaltung derer die Unternehmer ihre Ware mit den Positionen der Konkurrenten vergleichen können werden. Insbesondere, damit der Hersteller die Produktion in dem Spot, auf Billboard oder in einem anderen Kommunikationsmittel mit den Warenpositionen anderer Firmen vergleichen kann, ist es notwendig, dass die Werbung die ukrainische Gesetzgebung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs nicht verletzt. In der Werbung selbst sollen die ähnlichen Waren objektiv und ohne Diskreditierung verglichen werden. Dabei ist die Imitierung der Waren, die mit der Handelsmarke geschützt sind, verboten.
Laut Prognosen der Autoren des Gesetzes ermöglicht dessen Annahme den nächsten Schritt auf dem Weg zur Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Normen vorzunehmen, wird die Entwicklung des lauteren Wettbewerbs fördern, stärkt den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und der gewissenhaften Unternehmer, und dadurch wird die Wirtschaftsentwicklung der Ukraine positiv beeinflussen.
Am 14 und 15 Dezember lädt Altes Kyjiw im Fürstentum Kyjiwer Rus («Kyjiwer Rus Park») zur Eröffnung des Neujahrsprogramms «Wintermärchen» für Kinder und Erwachsene, das bis zum Taufe Jesu Tag am 19. Januar dauern wird ein.
Am 19 Dezember, am Nikolaustag, die Bewohner des Fürstentums rufen dazu auf, diesen guten und geliebten Heiligen zu treffen.
Das Showprogramm mit Pferdesport-Stunt-Theater und kostümierten Charakteren, Reiten, mittelalterliche Getränke und leckeres Lagerfeuer Essen, Winterspaß, Urlaubsfotostandort, Meisterklassen, Neujahrs Souvenirs Jahrmarkt, Flashmobs, Spiele und Auslosungen die Geschenke warten auf die Gäste.
Das Alte Kyjiw öffnet um 10:00 Uhr. Das Programm beginnt um 13:30.
Eintrittspreises: für Erwachsene – 190 UAH, für Rentner und Studenten – 150 UAH, für Kinder im Schulalter – 80 UAH, für Vorschulkinder – kostenlos.
Das alte Kyjiw im Fürstentum der Kyjiwer Rus befindet sich im Kyiwer Gebiet, im Obuchiw Rayon, im Dorf Kopatschiw.
Kleinbusse fahren von Kyjiw von der U-Bahnstation Vydubichi.
Detaillierte Informationen auf der Website www.parkkyivrus.com
Die Interfax Abonnenten können sparen mit dem Promo-Code “openbusiness-20” mit ein Ermäßigung 20% bei dem Kauf des Eintrittskarte für einen Erwachsenen (Vollkosten) zum Fürstentum der Kiewer Rus:
– Vorbestellung per tel.: +38 044 461-99-37, +38 050 385-20-35
– oder an der Kasse am Eingang zum “Kyjiwer Rus Park”.