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DAS STAATLICHE FISKALAMT MACHT EINEN VORSCHLAG, DIE MWST. FÜR GETREIDE- UND ÖLKULTUREN AUFZUHEBEN

17 Januar , 2019  

Das Staatliche Fiskalamt will den Vorschlag über die Vornahme der Änderungen ins Steuergesetzbuch der Ukraine zwecks der Aufhebung von Mehrwertsteuer für die Getreide- und Ölkulturen machen.
Im Ersuchen vom Staatlichen Fiskalamt an den Verband „Ukrliaprom“ geht es um die Aufhebung der Besteuerung von Lieferungen auf dem inländischen Zollgebiet und Export von Weizen, Gersten, Sojabohnen, Sonnenblumen- und Rapskernen, Soja-, Sonnenblumen-, Senf- und Rapsöl.
Das Amt präzisiert, dass die Gesellschaften innerhalb von 2017 – ersten Halbjahr 2018 diese Positionen für insgesamt 500 Mrd. Hryvna exportierten.
„Im 2017- ersten Halbjahr 2018 überschritt die Summe der budgetmäßigen Mehrwertsteuerrückerstattung an größten Exporteuren von Getreide und Öl (1,4 Prozent von der Gesamtanzahl) um 32,2 Mrd. Hryvna bzw. um das 2,2-Fache die Summe von allen MwSt.-Eingängen von den Wirtschaftssubjekten, die sich mit der Herstellung von diesen Produkten beschäftigen“, erklärt man im Staatlichen Filskalamt.
Das Amt schätzt eine negative Wirkung von dieser Situation auf 50 Mrd. Hryvna und weist auf den Schattenmarkt in den bestimmten Segmenten hin. Zu gleicher Zeit anerkannt das Amt, dass die Steuerverwaltung der MwSt. in diesem Bereich und betreffende Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen nicht wirksam sind.
Die landwirtschaftlichen Verbände zeigten sich unruhig über solche Initiative und betonten, dass die Aufhebung der Mehrwertsteuerrückerstattung nicht nur Export-, sondern auch Inlandoperationen betreffen kann.

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