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Der Staatliche Grenzschutzdienst führt den neuen Dienst „Persönliches Konto“ zur Überprüfung von Ausreisebeschränkungen ein

19 Mai , 2026  

Der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine (SGS) führt den neuen Dienst „Persönliches Konto“ ein, damit Bürger sich selbst über Ausreisebeschränkungen informieren können, wie der Pressedienst des SGS mitteilt.

„Der neue Dienst auf der Website des SGBD ermöglicht es, in Echtzeit Informationen über das Vorliegen von Verboten zu erhalten, die auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen und Beschlüssen des Staatlichen Vollstreckungsdienstes verhängt wurden“, heißt es in der Mitteilung.

Der Dienst bezieht sich insbesondere auf vorübergehende Beschränkungen, die von einem Gericht oder dem Vollstreckungsdienst verhängt wurden (Unterhaltszahlungen, Geldstrafen, sonstige Schulden).

Das „Persönliche Konto“ ist nützlich für Eltern, die sich der Zahlung von Unterhalt entziehen, oder für Personen, die sich der Vollstreckung eines Gerichtsurteils entziehen.

Bisher musste man für solche Informationen über Ausreisebeschränkungen einen schriftlichen Antrag beim Hauptzentrum für die Verarbeitung spezieller Informationen der Staatlichen Steuerbehörde (per Post oder persönlich) einreichen und mehrere Wochen auf eine Antwort warten.

Ausreisebeschränkungen aufgrund des Kriegsrechts (für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren sowie für Personen, die unter die Bestimmungen von Punkt 214 der „Regeln für das Überschreiten der Staatsgrenze durch Bürger der Ukraine“ fallen, die durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 21.07.1995 Nr. 57 genehmigt wurden) werden jedoch nach gesonderten Regeln geprüft und im Konto nicht angezeigt.

Der Staatliche Grenzschutzdienst weist darauf hin, dass der Dienst die bestehenden Beschränkungen nicht aufhebt, sondern die Möglichkeit bietet, diese schnell zu erkennen und zu beseitigen.

Der Dienst ist rund um die Uhr verfügbar und kann von jedem Gerät aus genutzt werden – vom Smartphone, Tablet oder Computer.

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