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Der Umfang der neuen Tranche für die Ukraine im Rahmen der Ukraine-Fazilität wurde auf 3,2 Mrd. EUR erhöht

11 August , 2025  

Der Rat der Europäischen Union hat die vierte Tranche im Rahmen der Ukraine-Fazilität in Höhe von über 3,2 Mrd. EUR genehmigt, während ihr Umfang zuvor auf rund 3,05 Mrd. EUR festgelegt worden war.

„Ziel ist es, die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine sowie ihren Wiederaufbau, ihre Rekonstruktion und Modernisierung zu unterstützen“, heißt es in der Mitteilung des Rates der EU.

Wie bereits berichtet, wurde die Tranche von ursprünglich 4,5 Mrd. EUR gekürzt, da drei der 16 Indikatoren, die Kiew gemäß dem Ukraine-Plan, der die Grundlage für die Ukraine Facility bildet, erfüllen musste, nicht erreicht wurden: Gesetze über die territoriale Organisation der Exekutive (die sogenannte „Dezentralisierungsreform“) und über die Reform der ARMA sowie die Auswahl von 25 Richtern für den Obersten Antikorruptionsgerichtshof, bei der nur zwei Kandidaten das Finale erreicht haben.

Gleichzeitig wies der Wirtschaftsminister Alexej Sobolew darauf hin, dass die Ukraine noch vor September zwei der drei Indikatoren (es handelt sich um Gesetze) erfüllen werde, wodurch Anfang November voraussichtlich 1,1 Mrd. EUR bereitgestellt werden könnten.

Wie das ukrainische Finanzministerium erinnerte, sind im Rahmen des Ukraine Facility-Programms, dessen Gesamtvolumen sich auf 50 Mrd. EUR beläuft, bereits 19,6 Mrd. EUR in den Staatshaushalt geflossen. Allein für das Jahr 2025 sind rund 12,5 Mrd. EUR an Finanzhilfen für die Ukraine vorgesehen, von denen bereits 3,5 Mrd. EUR bereitgestellt wurden.

Die Europäische Union bleibt mit 53,5 Mrd. EUR in mehr als drei Jahren der größte Geber von Budgethilfen für die Ukraine, wie das Finanzministerium ebenfalls betonte.

 

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