Die Verabschiedung des Gesetzes mit Änderungen zum Strafprozessordnung (UPC) Nr. 4555-IX (in der Rada unter Nr. 12414) schwächt die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden erheblich, gefährdet die europäische Integration der Ukraine und verstößt gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gesetzmäßigkeit, insbesondere aufgrund der Verletzung der in der Geschäftsordnung der Werchowna Rada vorgesehenen Verfahren, erklärte die Vereinigung der Juristen der Ukraine (AJU) am Mittwoch in einer öffentlichen Erklärung.
Zu den von der AJU kritisierten Bestimmungen gehören die Aufhebung der ausschließlichen Zuständigkeit der NABU und der SAP für Korruptionsdelikte, der Entzug der Befugnis der SAP-Staatsanwälte, andere, nicht ausdrücklich im Strafprozessgesetzbuch vorgesehene Verfahren der NABU zuzuweisen, sowie die Festschreibung des Rechts des Generalstaatsanwalts, Unterlagen zu jedem Verfahren anzufordern und die Prüfung dieser Unterlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen anderen Staatsanwalt zu beauftragen.
In der Erklärung wird auch die Festlegung der ausschließlichen Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts für die Mitteilung von Verdachtsmomenten an hochrangige Beamte und die Übertragung der Befugnis zur Einstellung von Strafverfahren gegen hochrangige Beamte an ihn hervorgehoben.
„Die Möglichkeit, einen Staatsanwalt ohne Ausschreibung zu ernennen – auf der Grundlage einer persönlichen Erklärung und nach einer speziellen Überprüfung. Eine solche Regelung nivelliert die Auswahlstandards, widerspricht dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und birgt Risiken für die Legitimität von Personalentscheidungen“, kommentierte die AUU eine weitere Bestimmung des verabschiedeten Gesetzes.
Ihrer Ansicht nach kann die Festschreibung eines solchen Grundes für die Entlassung eines Ermittlers/Detektivs, nämlich die Nichtbefolgung von Anweisungen des Staatsanwalts, als Instrument zur Beeinflussung der Verfahrensunabhängigkeit genutzt werden.
Die Vereinigung wies auch auf die Ausweitung der Gründe für die Durchführung einer „dringenden“ Durchsuchung ohne gerichtliche Entscheidung durch die Beschlagnahme oder Sicherung von Beweismitteln hin, während dies zuvor nur zur Sicherung des Lebens von Personen, zur Erhaltung von Eigentum oder im Falle der Verfolgung von Personen möglich war.
Die AUU stellt fest, dass die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden eine zentrale Forderung der internationalen Partner und eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der Ukraine ist. Ihre Gewährleistung war insbesondere im Rahmen der Visaliberalisierung mit der EU und der Programme mit dem IWF vorgesehen.
Darüber hinaus könnte ein solches Gesetz Hindernisse für den Beitritt der Ukraine zur EU schaffen, da es gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstößt, die ein grundlegender Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses sind. Angesichts dessen fordert die Vereinigung der Juristen der Ukraine die Werchowna Rada auf, unverzüglich eine Überarbeitung der Bestimmungen des Gesetzes einzuleiten, die die institutionelle Unabhängigkeit der NABU und der SAP untergraben“, heißt es in der Erklärung.
Die Vereinigung fordert außerdem internationale Partner auf, die Einhaltung der Grundsätze der Unabhängigkeit des ukrainischen Antikorruptionssystems weiterhin zu überwachen und zu fördern, und die professionelle Rechtsgemeinschaft und die Öffentlichkeit, Änderungen auszuarbeiten, die den internationalen Standards eines Rechtsstaats entsprechen.