Der Deutsche Bundestag hat neue Gesetze verabschiedet, die die Abschiebung von Personen in sogenannte sichere Herkunftsländer erleichtern und die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft verschärfen, berichtet Die Welt.
Nach den neuen Vorschriften kann die Bundesregierung Staaten ohne Zustimmung des Bundesrates per Verordnung als sichere Herkunftsländer einstufen. Dies vereinfacht die Abschiebung von Personen aus diesen Ländern, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Möglichkeit offen lässt, in Ausnahmefällen Schutz zu gewähren.
Darüber hinaus hebt das Gesetz die staatliche Finanzierung eines Pflichtverteidigers für Personen in Abschiebehaft auf. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben diese Entscheidung kritisiert. „Freiheitsentzug ist eine der schwerwiegendsten Einschränkungen der Grundrechte. Bislang sind mehr als die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig. Der Staat muss besonders sorgfältig geprüft werden“, erklärte der Verband.
Außerdem wird ein zehnjähriges Verbot der Einbürgerung für Personen eingeführt, die während des Verfahrens absichtlich unvollständige oder falsche Angaben machen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Skandal um gefälschte Sprachzertifikate. „Wer schon bei der Einbürgerung versucht zu betrügen, hat keinen deutschen Pass verdient“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Trom (CDU).